Liebes Forum,
der Architekt eines geplanten EFH würde gern auf die Lüftungsanlage mit WRG verzichten und einen Kamin mit Wasserführung als Erneuerbare Energie geltend machen. Meines Erachtens wird das nicht als erneuerbare Energie gem. EEWärmeG gewertet. Vllt. weil man den Kamin ja auch kalt lassen kann und dann doch mit Gas heizt. Liege ich da richtig? Habe im Gesetz auch keinen Hinweis darauf gefunden.
MfG.
S. Geike