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Gast
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Hallo Kollegen,
als Tragwerksplaner beschäftige ich mich nur am Rande mit dem Thema EnEV. Meine Frage ist auch eher privater Natur. Wir beabsichtigen, ein bestehendes Gebäude (Baujahr 1980) zu erwerben. Gemäß Vorentwurf des Kaufvertrages fühlt sich der Verkäufer nicht für die Ausstellung eines Energieausweises verantwortlich, bzw. gibt es (noch) keinen Energieausweis. Frage: Ist der Verkäufer verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen? Für konstruktive Antworten bin ich dankbar. Paul |
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Hallo,
ja er muss! EnEV §16 (2). Viele Grüße Mr. Ing. |
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Hallo,
aber in $ 16 steht auch: (4) Auf kleine Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. In (2) steht: "... zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat". Das kann aber vermutlich nicht so ausgelegt werden, dass ein potenzieller Käufer verlangen kann, dass ein Energieausweis ausgestellt werden muss, wenn keiner vorhanden ist. Ist kein Ausweis vorhanden, muss ausgehandelt werden, was geschehen soll und wer die Kosten trägt, denke ich. Gruß E.S. |
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Hallo Mr. Ing und prostab,
danke für eure Antworten. prostab: warum kann (2) §16 nicht so ausgelegt werden? Die Aussage ist m.M. nach doch eindeutig. mfg Paul |
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Bin kein Jurist, sehe es aber so:
Ich bin ein potenzieller Käufer, aber eben noch kein Verkäufer. Dann verlange ich vom Käufer, dass er einen Nachweis in Auftrag gibt. Dann legt er mir den Ausweis vor und ich sage "ätsch" und er bleibt auf den Kosten sitzen. Das kann das Gesetz so nicht gewollt haben. Auch bei einem Autoverkauf hat ein potenzieller Käufer nicht das Recht mich zum TÜV zu schicken. Das muss ausgehandelt werden. Für mich ist das ein vergleichbarer Fall. Was anderes ist, wenn ich ein Scheckheft (fürs Auto) habe und der Käufer verlangt eine Einsicht, dann bin ich vermutlich verpflichtet, auch schon dem potenziellen Käufer Einsicht zu gewähren. Gruß E.S. |
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Letzte Änderung: von prostab.
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Hallo Paul,
natürlich muss ein Energieausweis auf verlangen gezeigt werden. Folgender Link zu einer Seite eines Notars hilft ein wenig bei Unklarheiten. Es sollte aber eigentlich keine geben. Gruß Stefan |
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