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Gast
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Hallo,
ich schlage mich immer mal wieder mit der gleichen Frage rum: Wie sind die Referenzanlagen für den Wärmeschutznachweis geregelt? Kann ich zum Beispiel eine Referenzanlage mit Durchlauferhitzern wählen, obwohl ich in meinem Gebäude eine zentrale Warmwasseranlage habe. Im betreffenden Fall liege ich dann beim Primärenergiebedarf im grünen Bereich. |
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Hallo Statikkk,
im Standardverfahren (Neubau) ist die Referenzanlage durch die ENEV vorgegeben, die darfst du natürlich NICHT ändern. Sonst wäre das REFERENZ-Verfahren ja sinnlos) Beim Nachweis eines Anbaus an einen Altbau darfst du, wenn die alte Heizung auch den neuen Anbau heizen soll, die bestehende Anlage als "Referenz-Anlage" einsetzen. (Damit wird quasi die Heizung nicht betrachtet) vg zeemann |
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Hallo statikKK,
eine Wahlmöglichkeit der Referenzanlage besteht nur beim Nachweis von Nichtwohngebäuden. Dort wird z.b. zwischen zentraler Warmwassererzeugung (Referenz: Heizerzeuger+Solaranlage) und dezentraler Warmwassererzeugung (Referenz: Durchlauferhitzer) unterschieden. Hast du bei deinem Neubau eine zentrale WW-Erzeugung mußt du das natürlich auch als Referenz wählen. Gruß JKrueger |
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Hallo JKrueger,
ich habe tatsächlich ein Nichtwohngebäude. Ich weiß natürlich auch, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann. Meine Frage ist eher: Wo steht, dass man das nicht darf? Habe ich das in der EnEV überlesen? Im betreffenden Fall kommt allerdings auch alles ungünstige zusammen: - große Gebäudehülle - Heizanlage für alles mit Fernwärme - Braunkohle - kein Solarer Gewinn durch z.B. Solaranlage gewünscht - ungünstige Nord-Süd-Ausrichtung - Dämmung der Decke zum unausgebauten Dachgeschoss von unten gewünscht MfG statikKK |
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Hallo statiKK,
in der EnEV und den Aulegungsfragen habe ich dazu nichts gefunden. Es kommt auch darauf an, wie dein Rechenprogramm das regelt. In einigen ist die Auswahl der Referenzanlage vom Anwender zu regeln und bei anderen wird es vom Programm autmatisch gewählt. MfG JKrueger |
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Steht alles in der ENEV:
Anlage 1 (zu §3 und 9) Zu dem o.g. Punkt gibt es eine Ausnahme: Wenn man Durchlauferhitzer einbauen will, darf man die Referenzanlage als "zentrale Anlage ohne Speicher" betrachten und den Jahreshöchstwert etwas abmindern. (nicht umgekehrt !)(da Durchlauferhitzer trotz Strom recht effektiv arbeiten) Steht aber auch alles dort ! Sollte ein ordentliches EDV Programm aber auch alles "automatisch" machen und vor allem warnen, wenn man an der Referenzanlage "rumfummelt". Ansonsten gilt bei Wohngebäuden immer die Referenzanlage nach Anlage 1 Tabelle 1 |
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