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Gast
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Hallo,
gibt es denn eine Liste "Nachweisberechtigter für Wärmeschutz" in Bayern" ?? Ich glaube nicht. Oder meint Ihr die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure? In diese bin ich nicht eingetragen. Jedoch verlangt doch Art 62 BayBO (3) (das ist die "kleine" Bauvorlageberechtigung) gar keinen Listeneintrag. Daher bin ich der Meinung das eine Listeneintragung nicht erforderlich ist. Das deckt sich ja dann auch mit den Angaben der ZVEneV. So langsam wird meine Verwirrung größer Danke für eure Hilfe Mr. Ing. |
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Hallo Mr.Ing.,
ich habe immer gemeint in Hessen wäre es schwer sich in der Bauordnung zurecht zu finden, aber Bayern toppt dies noch. Weil in der Bauordnung hier und da der Nachweisberechtigte auftaucht (§77 usw.). In den Erläuterungen der IngKammer von Bayern gibt es dann den nachweisberechtigten Entwurfsverfasser und wenn es ganz blöd läuft kann die Bauaufsicht auch noch eine Bescheinigung eines Sachverständigen fordern. Vielleicht sollte man sich als Sachverständiger eintragen lassen, da die Hürde scheinbar nicht so hoch ist (260 Personen) und man auch nicht Entwurfsverfasser sein muss. Es verwirrt wirklich sehr, daher würde ich die einfachste Möglichkeit wählen >> Telefon in die Hand und bei der Ingenieurkammer (089 419434-29) anrufen. Gruß Stefan (aus dem glücklichen Hessen, wo jeder fasst alles darf) |
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hi,
natürlich gibt´s eine liste, www.bayika.de/de/listeneintragung/vsv_zv...hp?navanchor=2110071 die ausgangsfrage ist nur durch interpretation zu beantworten: in der zvenev lese ich zuerst §6 (1), 3 (nachweisberechtigt ist, wer ...), dann den sachverständigenpassus und eintragungsvarianten §2 (kommt für dich nicht in frage), also zurück zur bauvorlageberechtigung §6: ruf bei der ob. baubehörde an und sag uns, was dabei rauskommt grüsse, markus ps: stefan, deine antwort hab ich erst nach dem abschicken meines beitrags gesehen .. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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