Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
Für die KfW ist die DENA-Expertenliste nur empfohlen für Effizienzhäuser 55 und 40. Siehe Merkblatt Energieeffizient bauen (Programm 153). Dort heißt es: "Für die Energieberatung sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung zum KfWEffizienzhaus 40 und 55 (inklusive Passivhaus) empfehlen wir die Sachverständigen aus der Expertenliste für die Bundesprogramme unter www.energie-effizienz-experten.de." Die Eintragung ist also nicht zwingend erforderlich, bei Programm 151 (Sanieren entsprechend). Anders ist es nur bei Denkmälern, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden und trotzdem gefördert werden soll, dann ist die DENA-Liste für Denkmäler erforderlich. Gruß lobo |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Jetzt wird es mit der DENA ganz bunt!
So langsam blickt dort anscheinend keiner mehr durch. Letzte Woche sprach ich noch mit einer Sachbearbeiterin, die sich entschuldigte, dass ich als DENA-Effizienz-Experte noch nicht in die Liste unter http://www.energie-effizienz-experten.de."/ gefunden werde. Ich müsste nur noch einmal -wegen dem Datenschutz einen Antrag auf Aufnahme stellen. War ja kein Problem, im Profil dort die neue PDF generiert, und der DENA unterschrieben zugefaxt. Am Donnerstag, bekomme ich dann eine email, dass noch Unterlagen fehlen, um näheres zu erfahren, müsste ich mich einloggen. Nur da waren keine Benachrichtigung. Also wieder die "Sachbearbeiter" angerufen: Ich müsste noch meine Befähigung nachweisen... Mein Eintrag bei der DENA als anerkannter Energie-Effizienz-Berater würde nicht ausreichen, dass ich als DENA-Energie-Effizienz-Berater anerkannt würde. Weil im Regelheft ja nicht stehen würde, dass man als DENA-Energie-Effizienz-Berater als DENA-Energie-Effizienzberater anerkannt werden würde. Ihr blickt nicht mehr durch??? Ja ich auch nicht mehr. Mit deren Logik komme ich nicht klar. Hat jemand noch Unterlagen aus dem letzten Jahr -vor dem 15.12.2012-, wo die DENA geschrieben hat, dass man als Effizienz-Berater der DENA berechtigt ist KFW 40 und 50 Anträge zu unterschreiben? Gruss Moses Edit: Laut Übergangsregelung von der DENA vom 10.08.2011 ist es für die Eintragung in die DENA-Liste unerheblich, ob der BAFA-Vor-Ort Berater, der vor dem 14.12.2011 in der bisherigen Beraterliste gelistet war, dort sichtbar oder versteckt gelistet war. Hier mal der genaue Wortlaut zur Info:
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Moses.
|
|
Soll doch noch jemand bei der DENA durchblicken.
Ich tue es jedenfalls nicht mehr. Der Sachbearbeiter hat mir jetzt geschrieben, dass die Übergangsregelung, die ich oben zitiert habe, nicht mehr gilt sondern von einem neuen Regelheft Stand 06.03.2012 abgelöst wurde. In dem neuen Regelheft steht jetzt als Sonderregelung:
Das heisst doch zumindest, dass wenn ich ein Erstantrag bei der BAFA stelle und einen Zuwendungsbescheid bekomme, dann auch in die neue DENA-Liste aufgenommen werde. (beim Erstantrag wird man noch nicht in der BAFA-Liste sichtbar.) Oder sehe ich das falsch? Ich habe mich jetzt schon durch so viele Regelungen der DENA durchgearbeitet, dass ich nicht mehr weiss, wie man deren Durcheinander überhaupt noch verstehen soll. Die DENA bestätigt mir im Dezember 2011, dass ich berechtigt bin mich Effizienzhaus-Experte mit DENA-Gütesiegel zu nennen, aber für die gleiche (neue) Liste habe ich als Energieeffizienz-Experte dann doch nicht die Qualifikation? So langsam blicke ich da nicht mehr durch. Versteht jemand noch die neue Regelung? Gruss Moses |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten