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Hallo Forum,
ich will lieber nicht auf den Sinn der DIN 1946-6 und von ALDs ( Außenluftdurchlässen ) eingehen, aber der Haustechniker besteht auf dem Einbau von ALDs in den Fensterrahmen. Ich frage mich wie ich das bzw. ob ich das bei dem EnEV - Nachweis berücksichtigen muss ? Grüße Andreas Leipold / Statik / Berlin |
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Hallo Andreas,
solange du dich im "öffentlich rechtlichen Nachweis" bewegst brauchst du die Lüftungsöffnungen nicht zu berücksichtigen. Du mußt dann aber "ohne Luftdichtheitsprüfung" anklicken, denn dann wird ein relativ hoher Luftwechsel eingerechnet. Und ob die Leute diesen durch das Öffnen der Fenster oder durch Lüftungsschlitze erzeugen ist egal. Du kannst das Haus natürlich auch mit Blower Door abdrücken lassen und mittels DIN 18599 den tatsächlichen Luftwechsel einbeziehen. Aber eigentlich sind wir keine Haustechniker..... Vg Zeeman |
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Hallo Zeeman,
ja Haustechniker bin ich zum Glück auch nicht. ich hab noch ein etwas nachgeforscht: ALDs oder AWDs müssen beim EnEV ( Bauteil-) Nachweis nicht berücksichtigt werden, wenn freie Lüftung gewählt wird. Verluste durch ALD oder Lüften der Bewohner sind hierdurch pauschal erfasst. Blower Door Test kann man machen, entweder die ALDs öffen nur nach innen, dann ist es kein Problem mit der Dichtigkeitsprüfung. Es gbt aber auch welche die nach beiden Richtungen öffnen, die müssen dann zum Blower Door Test überklebt werden. Naja. Das ganze ist für ein Wohnhaus mit KfW Krediten, die KfW Bank akzeptiert nach meinem Wissen keine Nachweise nach DIN 18599. Grüße Andreas |
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Software, die von der KFW für die Berechnung nach DIN 18599 zugelasssen ist...
www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/U...hnungsbau__final.pdf |
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