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EnEV 11 Apr 2011 06:31 #35839

Hallo liebe Kollegen,
ich brauche dringend kurzfristig einen Rat.
nachträglich ausgebautes DG. Zusätzliche Nutzfläche >50m²
Ich habe den Nachweis nach Anlage 1, Tab.2 geführt.H'T < o,40
Sind zusätzlich die Werte für Einzelbauteile nach Anlage 1, Tab.1
oder Anlage 3, Tab.1 einzuhalten?
Oder gilt für den mind.Wärmeschutz der Einzelbauteile DIN 4108?
Bin für Eure Antworten jetzt schon dankbar.

Fririe

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Aw: EnEV 11 Apr 2011 13:41 #35843

Hallo Fririe,

H't < 0,40 reicht aus. In den Nachweis fließen nur die Bauteile gegen Außenluft und unbeheizte Räume (Spitzböden, Abseiten etc.) ein. Der Mindestwärmeschutz nach 4108 ist natürlich für alle betrachteten Bauteile einzuhalten.

Siehe dazu auch Auslegungen des DiBt 12. Staffel Frage 5.

www.zub-kassel.de/document/DIBt+Auslegungsfragen/12.+Staffel

JKrueger

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Aw: EnEV 11 Apr 2011 14:57 #35847

Hallo,
ich weiss nicht ob die Sache ganz klar ist.
Bei hinzukommender Flächen > 50 m2
Nacheis wie neu zu errichtendes Gebäude
Das volle Programm Ht, Qp, Gebäudereferenzverfahren.

Gruß

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Aw: EnEV 11 Apr 2011 15:29 #35848

@Herr Lehmann

Das stimmt schon, aber bei Anwendung der Auslegungsfrage entfällt faktisch der Nachweis von Qp. Die Anlage des Referenzgebäudes ist so anzupassen, dass sie dem des bestehenden Gebäudes entspricht -> kein Nachweis nötig. Es ist also "nur" die Gebäudehülle zu bilanzieren.

JKrueger

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Aw: EnEV 11 Apr 2011 16:26 #35849

Hallo,
ich habe das in der 12. Staffel anders verstanden.
1. Referenzgebäude mit U-werte Anlage 1 Tab 1, Anlagentechnik wie vorh Gebäude =>> Qp,Ref
2. Neuer Gebäudeteil mit U-werte gem. Planung, Anlagentechnik wie vorh Gebäude =>> Qp,vorh

Nachweis Qp,vorh < Qp,Ref

und mit Qp entsprechend Energieausweis austellen.

Gruß

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Aw: EnEV 11 Apr 2011 17:36 #35851

@ Herr Lehmann

Sie haben recht, mein letzter post ist nicht ganz richtig. Qp ist nach ihrer Methode nachzuweisen, aber faktisch heißt das, dass der "Anbau" nicht für die schlechte Qualität (Anlagentechnik, Luftdichtigkeit und Wärmebrücken) geradenstehen muss. Die Einhaltung der Dämmqualität für einen Neubau ist einzuhalten. Zum Ausgangspost zurückkommend heißt das doch, das in der Summe nur die Werte nach Anlage 1 und nicht die nach Anlage 3 einzuhalten sind. Das Anforderungsniveau nach Anlage 3 ist ja deutlich höher.

JKrueger

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