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ENEV Umkleidegebäude 25 Jan 2011 12:18 #34933

Hallo zusammen

ich stehe völlig aufm Schlauch
Habe hier vor mir ein neues Umkeidegebäude,mit Dusche, 11,2x11,6m eingeschossig+Flachdach
Die Heizung soll an das Nebenstehende Vereinsheim mit angeschlossen werden.

Kann mir da jemand mal auf die Sprünge helfen wie ich da rangehe

1. vereinfachtes Einzonenmodel Turnhalle?
2. Heizung neu angeben und dann mit Solar??
3. Fernwärmeannahme??
4. ist da überhaubt ein Warmwasserbedarf???
5. Wie erschlägt mann das EEWärmeG ???

hilflose Grüße
Andreas
..

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Aw: ENEV Umkleidegebäude 28 Jan 2011 13:22 #34979

hallooooooo


hat denn keiner Lust oder Zeit.....

Andreas
..

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Aw: ENEV Umkleidegebäude 29 Jan 2011 11:34 #35002

Hallo Andreas,

da das neue Gebäude von dem bestehenden Altbau versorgt wird, ist die Umkleide kein eigenständiges Gebäude, sondern nur eine Erweiterung eines bestehenden Gebäudes.

1.) 2 Zonen: sonstige Aufenthaltsräume und Sanitärräume

2.) Siehe Auslegungen zur EnEV, Staffel 12:
Heizungsanlage des Referenzgebäudes kann wie die bestehende Heizung angesetzt werden. Entsprechend ist das Referenzgebäude in der Berechnung zu modifizieren.
Daher keine Solaranlage erforderlich, vielleicht aber trtzdem sinnvoll ?

3.) siehe 2.

4.) Warmwasserbedarf muss abgeschätzt werden (mit Begründung).
Z.B. Fußballplatz mit einem Feld, Trainsbetrieb 2 x täglich = 2 x 25 Personen = 50 Personen => DIN V 18599-10, Tab. 6: 1,5 l/Person (für Fußball eher gering).
Alle aber eingentlich egal, da Referenzgebäude gleich ausgeführt.

5.) Siehe Anwendungshinweise zum Vollzug des EEWärmeG:
nicht erforderlich, da kein eigenständiges Gebäude, sondern Erweiterung.

Letztenendes könnte m.E. der Nachweis noch weiter vereinfacht werden:
Da die Anlagentechnik beim Gebäude und Referenzgebäude gleich bleiben besteht der Unterschied nur noch bei den Bauteilen. Wenn nun die U-Werte kleiner/gleich von dem Referenzgebäude sind, kann nur eine zulässige Erweiterung herauskommen. Nachweis nach EnEV, Anlage 2, Tabelle 2 müsste dann auch eingehalten sein. :woohoo:

Noch ein Hinweis: Natürlich kann für die Erweiterung kein Energieausweis ausgestellt werden, da kein eigenständiges Gebäude, s.o.. B)

Gruß lobo

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Aw: ENEV Umkleidegebäude 03 Feb 2011 15:50 #35072

Hallo Lobo

Vielen dank für die ausführliche Info.
Hab soweit alles verstanden.
Ich habe jetzt nur das Problem, wie veränderst du denn die Referenzheizungsanlage???
Ich glaube das geht bei mir im Programm gar nicht (Energieberater Hottgenroth)

Andreas
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Aw: ENEV Umkleidegebäude 04 Feb 2011 06:00 #35082

Andreas schrieb:

Ich habe jetzt nur das Problem, wie veränderst du denn die Referenzheizungsanlage???



Du gehst die Werte für die Heizanlage nach Anlage 2 Wert für Wert durch und gibst das als deine Heizanlage ein
=> Deine Anlage = Anlage Referenzgebäude

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Aw: ENEV Umkleidegebäude 05 Feb 2011 09:36 #35099

Hallo Andreas,

Beim Nachweis wird ja nur das geplante Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen. Das Referenzgebäude wird bei den meisten Programmen im Hintergrund automatisch generiert und kann eben nicht verändert werden, was im Normalfall ja auch richtig ist, da die Eigenschaften in der EnEV festgelegt sind.

Wenn das Referenzgebäude nicht verändert werden kann, lege doch einfach ein 2. Gebäude an, setzte die Werte aus der EnEV, Anl. 2 an (bis auf die Randbedingungen nach den vorgenannten Ausführungen) und vergleiche die Ergebnisse händisch.

Nichts anderes macht doch auch Dein Programm, nur mit den für Neubauten festgelegten Randbedingungen.

Gruß lobo

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