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Aw: Treppe an DHH-Wand 22 Jan 2011 18:06 #34880

Hallo Andreas,

ich habe deine interessante Frage nochmal in meiner Mitschrift vom Schallschutzseminar zur Erlangung der Zulassung als anerkannter Sachverständiger für Schall+Wärmeschutz nachgeschlagen:

Dort habe ich mir notiert, daß eine massive Stahlbetontreppe im EFH vor einer Doppelschaligen Haustrennwand NICHT schallentkoppelt sein muß. (Egal ob die Bodenplatte getrennt ist oder nicht)

Eine Stahl- oder Holztreppe widerum muss schallentkoppelt sein.

Du wirst dazu wohl keine expliziten Normverweise finden, da sich der Stand der Technik beim Schallschutz in den letzten 20 Jahren eher durch die Rechtsprechung, als durch eine praxisgerechte Normung entwickelt hat.

Es geht bei dieser Frage sowieso NUR um den Trittschall, der Luftschallschutz ist NICHT betroffen, wie EXTRABRUT schon richtig feststellte.

Diese Aussage ist aber ohne Gewähr ! Sie stammt aus einem Seminar von 2010.

Ich selber gehe aber mitlerweile in die Richtung, daß ich auch bei Einfamilienhaus-Massivtreppen Schallentkopplung anordne,
da ich schon alle "Korintenkakker" als Bauherren/Käufer erlebt habe.

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Aw: Treppe an DHH-Wand 23 Jan 2011 11:09 #34890

Hallo,
Treppen, auch Stb.-Läufe, werden seit Langem durch einen
Luftspalt zur Innenwand entkoppelt. Das Podest macht das
Problem, das auf Gummilager kommen soll. Allgem. Regel zur
Vorbemessung: Es bedarf der Zweischaligen nicht, wenn das Innenwandgewicht > 8 KN/m² beträgt. Ärger (nebst Haftung)
kann man umgehen, wenn im Planungsvertrag der db-Wert auf
54 gesetzt ist. Richter urteilen nur nach Vertragsinhalt. Schallschutzlimits nach DIN werden im Klagefall bloße Randnummer. Wenn links ein Pianist wohnt und rechts eine
Familie mit dem Bedürfnis nach reinen Stereoklängen, ist das der Punkt. Dann klagen beide: Gegen den Planer. Nicht
so an den allg. Regeln hängen,die Vorgaben schützen nicht.
Gruss W.E.

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Aw: Treppe an DHH-Wand 24 Jan 2011 19:00 #34916

@w.elding: Stimmt schon das Richter nach Vertragsinhalt urteilen, dies trifft aber auf den Vertrag des Klägers (z.B. der Käufer einer Wohnung) mit dem Verkäufer (z.B. Immobilien-Gesellschaft) zu.
Mit diesem Vertrag hat der Aufsteller des Schallschutznachweises erstmal nichts zu tun, den kennt dieser idR auch gar nicht.
Das muß man schon auseinanderhalten.
Der Aufsteller schuldet dem Auftraggeber (z.B. der o.g. Immobilien-Gesellschaft)wenn nichts anderes vereinbart ist, nur den baurechtlichen Schallschutznachweis nach den anerkannten Regeln der Technik. Die sind beim Schallschutz zwar etwas über dem
Mindest-Standard der DIN 4109, aber keinesfalls direkt immer automatisch Schallschutzklasse III nach VDI.
Den von Dir zitierten "Luftspalt zur Innenwand" kenne ich bisher nur von Mehrfamilienhäusern, da dort auch der Trittschall INNERHALB des Gebäudes relevant ist, bei einem DHH (Einfamilienhaus) habe ich dies noch nicht gesehen.
Dies würde auch der von mir zitierten Meinung des Seminar-Vortragenden entsprechen.

VG Zeemann

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Aw: Treppe an DHH-Wand 24 Jan 2011 19:33 #34917

Meinen Senf dazu,

eine massive Betontreppe an einer 2-schaligen , durch Fuge getrennte Doppelhauswand hat keinen Einfluß auf die Schallübetragung.
Deckenplatte liegt doch auch auf.
Deshalb trennt man doch die Wände.

Gruß

Jupp

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Aw: Treppe an DHH-Wand 25 Jan 2011 08:20 #34924

Hallo Jupp

ein bisserl hinkt dein Statement, weil bei der Decke noch die Trittschalldämmung aufgebracht wird.
Beim Treppenlauf wird das in der Regel vernachlässigt!

Andreas
..

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Aw: Treppe an DHH-Wand 25 Jan 2011 09:04 #34926

Ok Andreas,

hast ja Recht,aber, bei einer zweischaligen Haustrennwand Wand sauber ausgeführt und die Treppe gegen die Wand betoniert sehe ich kein Problem.

Natürlich würde ich konstruktiv zwischen Wand u. Treppenlauf einen Mineraldämmstreifen anordnen. Kostet ja nix. Genauso kostengünstig kann man die Antrittsstufe Schalltechnisch trennen.
Schalltrennung am Austritt Treppe -Decke würde ich mir sparen.

Gruß

Jupp

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