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Treppe an DHH-Wand 21 Jan 2011 14:10 #34859

Hallo zusammen

Eine Doppelhaushälfte wird durch 2x17,5cm KS-Wände mit 5cm Fuge getrennt.
Wenn nun an der Wand eine Treppe liegt, muss diese durch SchallschutzTronsolen von der Trennwand
getrennt sein, oder nicht??
Oder gibt es da dann Abminderungen?

Andreas
..

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Aw: Treppe an DHH-Wand 21 Jan 2011 20:50 #34865

Hallo,
nach DIN 4109 ist in diesem Ansatz R'w = 57 db erforder- lich (Geschoß-Reihenhäuser). Für höherwertige Architekten-
häuser werden sogar 67 db vorgeschlagen.Das ist ein enor- mer Unterschied. Die Kurven laufen logarithmisch. Drei db heisst rd. 25 % Unterschied. In Deinem Fall scheint es unbedingt geboten, Hauswand und Treppe zu entkoppeln. Das trifft auch auf Sanitärobjekte und deren Halterungen zu und evtl. einbindende TW. Ich hatte mal den Einblick in eine Klage, wo der Arch. rund 70 T€ Schadensersatz leis- ten mussten. Wegen drei db zuviel. Seine einschalige Wand aus KS reichte nicht aus. Die Differenzen wurde in einem Selbst. Beweisverfahren festgestellt als Urteilgrundlage.
Gruss W.E.

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Aw: Treppe an DHH-Wand 22 Jan 2011 10:22 #34870

Hallo W.Elding

Danke für die Antwort, aber das ist mir noch etwas zu grob.
Die Anforderungen an Wohnungstrennwände kenne ich, und auch die Problematik der Wandschwächung bei einschaliger Bauweise.
Aber wie ist es denn nun bei zweischaliger Bauweise, und die Wände werden ja nicht geschwächt!!!
Im Netz kursieren Abhandlungen von Abschwächungen durch leichte Holz/Stahltreppen aber auch nicht mit wieviel dB man Abmindern sollte, und nicht definitiv ob bei nicht getrennten massiven Treppen Schallverschlechterungen auftreten (können)

Vielleicht hat da ja jemand was...

schöne Grüße
Andreas
..

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Aw: Treppe an DHH-Wand 22 Jan 2011 12:04 #34874

Hallo,
ein Ing. darf nichts abschreiben oder so übernehmen. Die Einhaltung der 57 db ist ggf. durch Nachrechnung nachzu weisen. Wenn im Planungsvertrag steht, dass es mehr als 57 db sein müssen, ist n u r das entscheidend. Die DIN-
Norm ist dann Schall und Rauch. Sie steht nur für den (jeweiligen) Stand der Technik. Ein Gerichtsurteil, wie beschrieben, ereilt sie allein auf der Basis des Planungs-
vertrages, den sie zu erfüllen haben. Da sie im Gegenzug
Vergütung bekommen. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Gruss W.E.

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Aw: Treppe an DHH-Wand 22 Jan 2011 13:40 #34876

Na ja dann Frage ich mal direkt.

Verschlechtert eine Massive Ortbetontreppe direkt an eine zweischalige Konstruktion angebaut, den Schallschutz der Wände den sie hätte ohne die besagte Treppe?????????

Andreas
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Aw: Treppe an DHH-Wand 22 Jan 2011 17:37 #34878

Hallo Andreas,

die Luftschalldämmung kann meiens erachtens nur besser werden durch die anbetonierte Treppe. Beim Körperschall kann es Verschlechterungen geben, wenn beide Häuser auf einer gemeinsamen Bodenplatte ohne Trennfuge stehen. Ist die Bodenplatte getrennt, sehe ich überhaupt keine Probleme.

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