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Lüftungsanlage Pflicht 13 Jan 2011 15:13 #34756

Hallo zusammen

kann mir jemand ne kurze Info geben wie im Moment der Stand der Technik bezüglich
Lüftungsanlagen im Wohnungsbau ist?
Sind sie inzwischen Pflicht, muss man aufklären wenn keine zum tragen kommt, ist man dann in der Haftung,
wer ist in der Haftung?
Gibt es da einen guten Link wo man sich mal "rechtssicher" schlaulesen könnte.

Andreas
..

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Aw: Lüftungsanlage Pflicht 13 Jan 2011 16:52 #34759

Hallo Andreas,

z.B. hier: www.wohnungslueftung-ev.de/publikationen.html

Gruß

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Aw: Lüftungsanlage Pflicht 14 Jan 2011 07:41 #34765

Hallo Fantomas

die Seite kannte ich...
Die Aufsatze sind teilweise 5-10 Jahre alt.
Und man kann ja nun nicht wirklich behaupten das der "Bundesverband Wohnungslüftung"
unvoreingenommen an das Thema rangeht.

Gibt es da eventuell was neueres von unparteiischer Seite?????
Wer kann mir da rechtssicher sagen was richtig ist, und was falsch.

Brauche ich beim normalen Einfamilienhaus die Lüftungsanlage um als Planer nicht belangt werden zu können
ja oder nein?!

Andreas
..

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Aw: Lüftungsanlage Pflicht 14 Jan 2011 16:48 #34774

Moin Andreas,

da wirst du vermutlich keine allzu eindeutige Antwort erhalten, insbesondere auch dann nicht, wenn es um Rechtsfragen geht.

Grund zur Verunsicherung ist dabei die neue DIN 1946-6, in der ein Lüftungskonzept gefordert wird. Als Planer solltest du danach gewährleisten, dass u.a. auch bei Abwesenheit der NutzerInnen eine ausreichende Belüftung möglich ist.
Dazu wird dir dann eine Formel mit auf dem Weg gegeben, die abhängig u.a vom Volumen, dem Standort und der Dichtheit des Gebäudes den Volumenstrom infolge Infiltration vergleicht mit dem erforderlichen.
Meine Berechnungen haben bislang ergeben, dass bei einem n50-Wert von über 1.0 keine mechanische Lüftung erforderlich ist. Bei Werten unter 1.0 reichen dann die Undichtigkeiten unter der Annahme, dass die Formel der DIN 1946-6 Bedeutung hat, nicht so ohne weiteres.
Die Lüftungsindustrie reibt sich die Hände, weil nach der neuen DIN das Konzept Fensterlüftung nur dann funktionert, wenn das Gebäude ausreichend undicht ist. Fensterlüftung geht ja nicht, wenn niemand zum öffnen und schließen im Hause ist.
Wer war maßgeblich an der Normung beteiligt? Wer veröffentlicht Rechtsgutachen?

Eine unabhängige Position wäre sicher hilfreich. Auch eine Antwort auf die Frage, ob die DIN 1946-6 anerkannte Regel der Technik ist.
Eine explizite Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen kenne ich nicht. Dann gibt es wohl schon eher eine Pflicht zum wirtschaftlichen Bauen.

Ab ins Wochenende!

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Aw: Lüftungsanlage Pflicht 17 Jan 2011 09:08 #34786

Auszug aus der DIN 1946-6

4 Lüftungskonzept – Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
4.1 Allgemeines
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist
ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von
lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische,
lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtpunkte zu beachten.
Das Lüftungskonzept sollte unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit
erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen
auf alle anderen Räume der Nutzungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne, z. B. fensterlose Räume,
mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen. Die Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässig-
keit der Hüllkonstruktion der gesamten Nutzungseinheit ist zu beachten.
Ein Lüftungskonzept sollte nach dem im Anhang B aufgeführten Schema erstellt werden. Das Lüftungskon-
zept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung
von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.
Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn
ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 h-1

⎯ im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
⎯ im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche
abgedichtet werden, siehe 4.2.3 und Tabelle 9.
Wenn lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, ist die Auswahl eines Lüftungssystems nach
Abschnitt 5 durchzuführen.



Hier noch weitere Infos:

www.schlagmann.de/index.php?page=505


Ich frag mich, wo die Sinnhaftigkeit ist. Wir bauen alles dichter, und machen dann am Ende "Schlitze" in die Fensterrahmen, damit auch eine Lüftung ohne den Nutzer sichergestellt wird.

Es ist einem Bauherrn schwer zu erklären, wenn er seine Fenster erneuern will und dann U-Werte von <1,3 nach EnEV einhalten muss, aber gleichzeitig irgendwelche Fenterlüfter (Schlitze) in die Rahmen einbauen muss...

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Aw: Lüftungsanlage Pflicht 23 Jan 2011 16:06 #34893

Hallo,
eine kleine Anregung zur Sinnhaftigkeit des Dichtmachens
von Gebäuden:
Konrad Fischer "Altbauten kostengünstig sanieren", GD-Verlag.
Der Fachmann F. ist frech und beantwortet die ewige Bau- herrenfrage, "Wie investiere ich sinnvoll mein Baugeld?"
Er begründet die Gegenpositionen zu mod. Dämmung, Heizung und Lüftung. Es ist schon so: Überall läuft die Abzocke, hier durch Schaffung raffinierter Gesetze und die Setzung des "Stand der Technik" durch Vereine,Verbände, Ausschüs- se.... zum Wohl der Industrie u.d. Absatzes. Was Lidl und ALDI über Werbung machen, machen die über rechtl. Zwang,
u.a. auf Planer.
Neue Erkenntnisse
wünscht W.E.

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