Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

EEWG, Ersatzmaßnahme 26 Jul 2010 12:39 #33158

Hallo Kollegen,

nach dem EEWG gibt es die Möglichkeit der Kompensation. Dazu muss u.a. <die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle> um mindestens 15% unterschritten werden. Welchen Wert muss man dazu vergleichen? Den H'T -Wert oder den mittleren U-Wert der Gebäudehülle?

Gruß Michael

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: EEWG, Ersatzmaßnahme 26 Jul 2010 13:57 #33161

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

1. Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme nach § 7
Nr. 2, wenn damit die folgenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung in der jeweils
geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden:
a) bei der Errichtung von Wohngebäuden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergie-
bedarf und den Transmissionswärmeverlust
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Energieeinspar-
verordnung in Verbindung mit Anlage 1 Tabelle 1 zur Energieeinsparverordnung und
b) bei der Errichtung von Nichtwohngebäuden die Anforderungen an den Jahres-Primär-
energiebedarf und an den Transmissionswärmetransferkoeffizienten nach § 4 Abs. 1
und 2 der Energieeinsparverordnung in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 1.1 und Tabelle 2
zur Energieeinsparverordnung.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Hauke.

Aw: EEWG, Ersatzmaßnahme 27 Jul 2010 07:21 #33172

Woher ist der Text? Ich habe folgendes gefunden:

www.bmu.de/erneuerbare_energien/gesetze/...aqs/doc/40704.php#53

2. Für Gebäude, bei denen der baurechtlich maßgebliche Zeitpunkt nach dem 30. September 2009 liegt, bei denen also insbesondere der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 30. September 2009 erfolgt ist, ist eine Überschreitung der Anforderungen der EnEV 2009 nachzuweisen. Die neue EnEV 2009 schreibt das Referenzgebäudeverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude vor:
Bei Wohngebäuden ...
Bei Nichtwohngebäuden müssen der mit den Vorgaben der Anlage 2 Tabelle 1 der EnEV 2009 ermittelte Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes sowie die zulässigen Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ū in Anlage 2 Tabelle 2 der EnEV 2009 jeweils um mindestens 15 % unterschritten werden.


Gruß Michael

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von mikib.

Aw: EEWG, Ersatzmaßnahme 27 Jul 2010 11:32 #33175

sorry, mein Text war noch aus dem Entwurf....

der hier ist aus dem EEWärmeG (kannst du ja auch beim BMU runterladen www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/40512.php)


Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme nach § 7 Nr. 2, wenn damit bei der Errichtung von Gebäuden
a) der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und
b) die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle
nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden.


Also du musst immer den Jahres-Primärenergiebedarfs und zusätzlich die Anforderung an die Gebäudehülle um 15% unterschreiten.

Sehe das so, dass du bei Wohngebäuden H'T und bei Nichtwohngebäude U(mittel) um 15% unterschreiten musst.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: EEWG, Ersatzmaßnahme 27 Jul 2010 11:50 #33176

Sehe ich jetzt auch so, aber getrennt für opake, transparente Bauteile, Vorhangfassaden und Glasdächer, Lichtkuppeln.

s. Anlage 2, Tab. 2 der EnEV.

Gruß Michael


p.s.: Ich wusste doch, dass ich das Lesen noch nicht ganz verlernt habe :)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von mikib.
  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten