Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Schallpegeldifferenz als Angabe im Bebauungsplan 07 Jul 2010 11:21 #33028

Hallo Kollegen,

ich habe Schwierigkeiten bei der Aufstellung eines Schallschutznachweises für ein Reihenhaus.
Im Bebauungsplan ist folgender Text enthalten:

" Das Bauschalldämmaß (R´w) der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen ist auf die Schallpegeldifferenz „D“ von 37 dB (A) auszurichten.
(Schallpegeldifferenz „D“ s. a. DIN 4109)
Der Nachweis ist für Außenwände, Dächer, Außentüren und Fenster zu erbringen. "

Beim Nachweis gegen Außenlärm wird das resultierende Schalldämmaß des Gesamtbauteils (Wand, Tür, Fenster) ermittelt und mit dem erforderlichen res. Schalldämmaß verglichen.
Ist im B-Plan erf R´w, res = 37dB gefordert oder wie kann man die Anforderung herleiten?

Die Schallpegeldifferenz D bezieht sich aber auf Einzelbauteile (im Prüflabor?).
Nach DIN 4109 A.6:

R = D + lg(S/A)

S – Prüffläche des Bauteils (Was soll ich da ansetzen?)
A – Absorptionsfläche des Empfangsraums (= lichte Wandfläche?)


Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank im Voraus.

Gruß

Stefan

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Schallpegeldifferenz als Angabe im Bebauungsplan 07 Jul 2010 11:39 #33029

Setzte S=A, dann steht da R=D, obwohl die 10 fehlt ;)

37 dB ist deine Anforderung an R´w,res.

Gruß

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten