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Hallo Kollegen,
ich habe Schwierigkeiten bei der Aufstellung eines Schallschutznachweises für ein Reihenhaus. Im Bebauungsplan ist folgender Text enthalten: " Das Bauschalldämmaß (R´w) der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen ist auf die Schallpegeldifferenz „D“ von 37 dB (A) auszurichten. (Schallpegeldifferenz „D“ s. a. DIN 4109) Der Nachweis ist für Außenwände, Dächer, Außentüren und Fenster zu erbringen. " Beim Nachweis gegen Außenlärm wird das resultierende Schalldämmaß des Gesamtbauteils (Wand, Tür, Fenster) ermittelt und mit dem erforderlichen res. Schalldämmaß verglichen. Ist im B-Plan erf R´w, res = 37dB gefordert oder wie kann man die Anforderung herleiten? Die Schallpegeldifferenz D bezieht sich aber auf Einzelbauteile (im Prüflabor?). Nach DIN 4109 A.6: R = D + lg(S/A) S – Prüffläche des Bauteils (Was soll ich da ansetzen?) A – Absorptionsfläche des Empfangsraums (= lichte Wandfläche?) Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank im Voraus. Gruß Stefan |
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Setzte S=A, dann steht da R=D, obwohl die 10 fehlt
37 dB ist deine Anforderung an R´w,res. Gruß |
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