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EEWGesetz 15 Apr 2010 10:16 #32401

Hallo Mitleidende des Normenchaos,

laut EEWGesetz $ 5 muss 15% aus erneuerbaren Energien kommen.
Was ist da die Berechnungsgrundlage? Nach Gesetz Wortlaut "der Wärmeengiebedarf",
heißt das nur die kW aus der Heizungsanlage oder der Primärenergiebedarf oder der Endenergiebedarf ?
Wer kann mir da helfen?. Danke

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Aw: EEWGesetz 16 Apr 2010 08:15 #32411

steht doch im EEWG

5. „Wärmeenergiebedarf“ die jährlich benötigte Endenergiemenge
a) bei Gebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen
einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen
(Wohngebäuden) für Heizung und Warmwasserbereitung,
b) bei anderen Gebäuden (Nichtwohngebäuden) für Heizung, Warmwasserbereitung
und Kühlung.

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