Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
habe folgende Situation zu bearbeiten: Bauherr möchte kein WDVS, ich muss ihm aber sagen, was die ENEV 2009 vorsieht. gegebene Situation: Die DG Fassade muss auf der West-Seite einen neuen Putz erhalten. (nur DG) die Fläche ist > 10% der Gesamtwandfläche. Frage: Somit muss er nur die West- Fassade im DG nach ENEV 2009 sanieren? IN § 9, Abs.3 ist das nicht textlich erwähnt. (im Gegensatz zu §9, Abs.4: "die betroffenen Außenbauteile". Oder muss er die komplette West- Fassade mit WDVS einpacken? Das ganze Haus einpacken, wäre ja a bissl zuviel? Kann mir da jemand helfen? Hat zufällig jemand nähere Infos zu diesem Punkt. Danke. MfG
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von bueromensch.
|
|
Du musst nur die Fläche, bei der der Putz erneuert wird nach ENEV ausführen (das auch nur, wenn der vorhandene U-Wert der Wand >0,9 ist). Also streng genommen nur den DG-Giebel. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt.
Im übrigen muss bei einer Putzreparatur(Ausbesserung von Rissen, Betonsanierung etc.) nicht die ENEV eingehalten werden. Vielleicht geht es ja so... |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo
guckst du mal hier www.archi-tec.de/091104_tuschinski_enev_...aermegesetz_2009.pdf die werte Dame meint hier, wenn ich es richtig verstanden habe, das die neue ENEV im Gegensatz zur alten, die 10% Regel auf das gesamte Bauteil, also nicht mehr getrennt nach Fassadenbereichen (Nord/Süd etc) meint. Evt. kommst du dann ja klar. Ansonsten hilft da nur die Dispenz vom Bauamt. Andreas ..
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Kollegen,
In der neuesten Auslegung hier ist es klar erläutert. Ganz heiße Auslegung, da hier auch das Thema Erweiterung und Primärenergie endlich mal behandelt wird. Und war hier nicht letztens die Frage mit der Dämmung der Kelleredecke? Das ist auch drin!. Gruß Stefan |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
danke an alle für die Antworten. Sinn macht es wahrscheinlich nur, wenn das ganze DG eingepackt wird. MfG
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
bueromensch schrieb:
Hallo?! Nicht gleich aufgeben. §9 EnEV2009 behandelt die Änderung von Gebäuden. Eine Änderung ist es aber nur, wenn Anlage 3 Nr. 1 d) zutrifft (U > 0,9) Sollte dies der Fall sein, prüfen, ob nach §9(3) mehr als 10% der gesamten Gebäudeaußenwandfläche (ohne Fenster) betroffen sind. Nur dann ist es eine Änderung! Ansonsten gilt §11(1): Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Gruß von hier nach da |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten