Ein Lebensmittelmarkt (ca. 750m²) soll um ca. 500m² erweitert werden.
Nun die Frage: Kann die Erweiterung isoliert nachgewiesen werden? (Die Fläche zum Bestand unberücksichtigt)
Wenn nicht müßte der Bestand aufgerüstet werden und auch das EEWärmeG für das gesamte Gebäude eingehalten werden, was sicher nicht im Sinne der EnEV sein kann.