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Nachweis bei Nutzungsänderung 18 Dez 2009 10:16 #31451

Hallo Kollegen,
in einem Mehrfamilienhaus war im Erdgeschoss bisher eine Gaststätte. Diese soll, wie die bestehenden unveränderten 2 Obergeschosse, zur Wohnung ausgebaut werden. Aus Kostengründen möchte der Bauherr eigentlich bei den Außenteilen nur im EG die Fenster erneuern.
Das Bauordnungsamt fordert in der Baugenehmigung den Nachweis des Wärmeschutzes.
Da alle sonstigen Außenbauteile im EG und in den Obergeschossen ohnehin erhalten bleiben sollen: genügt es hier nicht, nur darzulegen, dass die neuen Fenster die in Anlage 3 geforderten U-Werte erfüllen?
Dipl. Ing. C. Brandt
Tel. 02403-34161

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Aw: Nachweis bei Nutzungsänderung 18 Dez 2009 10:53 #31453

ja, sehe ich auch so, sofern die Gaststätte vorher auch normal beheizt wurde.

Hinweis abseits der ENEV:
Wenn neue Fenster Uw=1,3 rein müssen, steigt die Schimmelgefahr, wenn die Außenwand schlecht gedämmt ist.

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Aw: Nachweis bei Nutzungsänderung 21 Dez 2009 22:12 #31477

Hallo Kollg,

das Bauamt fordert den Nachweis zum Wärmeschutz........, hier nun für den Bereich der Umnutzungsmaßnahme.
Damit ist nun mal eben nicht nur der Bauteilnachweis zur Einhaltung des Mindestwärmeschutzes zu erbringen, sondern auch der sommerliche Wärmeschutz zumindest zu prüfen und der Nachweis zum hygienisch bedingten Mindestluftwechsel nach DIN 4108-2 zu führen................



MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
zert. Energieberater der BAFA /DENA
München/Meissen

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