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Nachweis ENEV bei nicht beheiztem gebäude ? 03 Dez 2009 09:35 #31284

hallo kollegen,

kurz eine frage ?
bei einem nicht beheiztem Nichtwohngebäude, muss hier ein Nachweis nach ENEV genacht werden ?
denke ja hier sind dann denk ich nur die Mindestwerte der Bauteile einzuhalten !

oder was meint ihr ?
und vorallem wo steht das ?


gruß aus der eifel !

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Aw: Nachweis ENEV bei nicht beheiztem gebäude ? 03 Dez 2009 10:46 #31287

Mein ich auch !

Das ergibt sich direkt aus §1 der EnEV

§ 1
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
  1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
  2. für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden nach Nummer 1.
Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieser Verordnung.

(2) Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für
  1. ...
  2. ...
  3. ...
  4. ...

  • einfach mal reinlesen ...
  • Gruß kaule

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    Aw: Nachweis ENEV bei nicht beheiztem gebäude ? 15 Dez 2009 18:23 #31409

    es seid denn, es handelt sich um ein Nichtwohngebäude, welches zum Beispiel gekühlt und beleuchtet wird.

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