Willkommen,
Gast
|
|
hallo kollegen,
kurz eine frage ? bei einem nicht beheiztem Nichtwohngebäude, muss hier ein Nachweis nach ENEV genacht werden ? denke ja hier sind dann denk ich nur die Mindestwerte der Bauteile einzuhalten ! oder was meint ihr ? und vorallem wo steht das ? gruß aus der eifel ! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Mein ich auch !
Das ergibt sich direkt aus §1 der EnEV
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
es seid denn, es handelt sich um ein Nichtwohngebäude, welches zum Beispiel gekühlt und beleuchtet wird.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten