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solarer Strahlungsanteil beim EEWärmeG 24 Nov 2009 08:52 #31155

Ist der Mindestanteil von z.B. 4 % der Nutzfläche für Solarkollektoren eine Pflicht?
Aktuelles Beispiel:
Die Kollektorfläche ist kleiner als 4 %. Die Anforderung, dass der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 % gedeckt sein muss ist eingehalten. Mein Programm gibt aus, dass das Wärmegesetz eingehalten ist, trotz der Unterschreitung der Kollektorfläche.
Jetzt stellt sich mir die oben genannte Frage. Ist der Mindestanteil der Kollektorfläche ein Muss oder ein Hinweis, der mir sagt: wenn du 4 % der Nutzfläche als Kollektorfläche aufs Dach packst, ist der Mindestanteil von 15 % auf jeden Fall eingehalten?

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Aw: solarer Strahlungsanteil beim EEWärmeG 24 Nov 2009 10:00 #31156

Hallo RAB,

bei dem EEWärmeG ist es so, dass wenn du genau auf die Grenzwerte der EnEV gerechnet hast, du mit 4% Solarthermie die Anforderungen des Gesetzes erfüllst. Du kannst aber auch kombinieren, wenn du z.B. bereits mit deinem EnEV Nachweis errechnet hast das du 6% unter den Grenzwerten liegst, musst du nur noch 9% abdecken. Also die
4%ige Solarfläche*9%/15%
und schon hast du auch das Gesetz erfüllt.
Hilfreich hierzu ist der folgende Link
FAQ-EEWärmeG

Gruß
Stefan

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Aw: solarer Strahlungsanteil beim EEWärmeG 15 Dez 2009 18:30 #31410

Genau,

die 4% Apperaturfläche sind eine Vereinfachung. Alternativ ist auch weniger Fläche möglich, wenn die 15% nachgewiesen werden können. Was oft sinnvoll ist bei etwas größeren Einfamilienhäusern, da der Bezug die Nutzfläche (ca. 1.2fache der Wohnfläche) gemäß EnEV ist.
Außerdem leben in einigen Palästen auch nur 4 Personen, der Warmwasserbedarf wird trotzdem nach der Nutzfläche ermittelt, so dass die thermischen Solaranlagen unnötig groß werden.
Irgendwann verstößt mensch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Da hilft dann vielleicht tatsächlich die bereits vorgeschlage Kombination. Bei der Unterschreitung der EnEV-Werte ist dann unbedingt darauf zu achten, dass es um beide Werte (Q und H'T) geht.

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Aw: solarer Strahlungsanteil beim EEWärmeG 16 Dez 2009 08:42 #31415

Hatte letztens den Fall eines Gemeindehauses / Nichtwohngebäude das nur für Veranstaltungen genutzt wird.

Im Referenzgebäude nach ENEV 2009 wird da eine Solarthermieanlage eingerechnet.

Da frag ich mich doch, was macht denn das für einen Sinn. Das viele warme Wasser kann ja eh keiner nutzen.

Und neben der Kompensation der Solarthermieanlage im Primärenergiebedarf muss ich zu allem Übel den Q und H'T Wert (nach ENEV 2009) wegen des EEWÄRMEG noch 15% unterschreiten...

Manchmal erscheint mir das Ganze doch sehr unsinnig!

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Aw: solarer Strahlungsanteil beim EEWärmeG 16 Dez 2009 09:06 #31416

Hallo Hauke,

es ist nicht ungewöhnlich das in solchen Fällen Dispenz von den Bauämtern erteilt wird.
Sehr gerne wenn es sich um Gemeindehäuser handelt, und die dann selber die Zeche zahlen müssen...

Andreas
..

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Aw: solarer Strahlungsanteil beim EEWärmeG 16 Dez 2009 14:36 #31422

Hauke schrieb:

Hatte letztens den Fall eines Gemeindehauses / Nichtwohngebäude das nur für Veranstaltungen genutzt wird.

Im Referenzgebäude nach ENEV 2009 wird da eine Solarthermieanlage eingerechnet.

Da frag ich mich doch, was macht denn das für einen Sinn. Das viele warme Wasser kann ja eh keiner nutzen.


Hallo Hauke,

bei einer Nutzung als Gemeindehaus frage ich mich wo der Warmwasserbedarf ist? Sollte kein Bedarf aus dem Nutzungsprofil heraus herrschen, ist natürlich auch auf der Referenzseite kein anzusetzender Bedarf in der Berechnung. Hier macht es natürlich keinen Sinn eine solarthermische Anlage auf das Dach zu stellen (oder vielleicht doch, um die Ziegel vor Sonnenbestrahlung zu schützen). Im Falle des Warmwasserbedarfs vielleicht umsteigen auf eine dezentrale Warmwasserbereitung, denn dort gibt es keine solarthermische Anlage, sondern nur Strom für den Durchlauferhitzer und zwar auf beiden Seiten der Berechnung.
Bei den Nichtwohgebäuden wird künftig wohl vieles über die 15%-Regel laufen, wegen der "Extrakosten" für die ökologische Ergänzung (EEWärmeG). Das lässt sich viel besser in der Konstruktion "verstecken" ;) .

Gruß
Stefan

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