Willkommen,
Gast
|
|
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: ein Bauträger hat auf ein Flurstück 3 Gebäudeteile mit gemeinsamer Tiefgarage und Heizungsanlage gestellt. 2 Gebäudeteile sind miteinander verbunden und das 3. Gebäudeteil ist freistehend. Die thermische Hülle ist von den anderen Gebäudeteilen entkoppelt. Ist es möglich einen Nachweis nach ENEV 2007 zu erstellen oder müssen mindestens 2 Nachweise erstellt werden? Wo finde ich in der ENEV 2007 hier den genauen Text? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten. Gruß Olli |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Olli,
meiner Meinung nach ist nur ein Nachweis notwendig da das zu errichtende Gebäude eine Tiefgarage mit nicht über die ganze Fläche aufgehendem Bauwerk ist. Da die Beheizung auch über nur eine Anlage erfolgt ist der Nachweis für ein einziges Gebäude zulässig. Das Zauberwort heißt hier Gebäude. Der getrennte Nachweis für drei einzelne Gebäude oder auch zwei Gebäude (analog Reihenhaus) führt zu völlig falschen Werten in der Heizungsanlagenberechnung und somit zu deutlich zu großen Anlagenaufwandszahlen. Es gab da auch mal eine Auslegung bei der der Frau Tuschinski ( ) diese war aber, glaub ich, im kostenpflichtigen Bereich. Gruß Stefan |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten