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Hallo Kollegen,
gibt es eigentlich für Bauteile zwischen außen liegenden Laubengängen und Wohnungen Schallschutzanforderungen? Also für Wände, Türen und Fenster. Gruß, Winfried |
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Hallo,
mindestens erf R'w=52 dB (Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren). Ich würde 55 dB vorsehen (Wände neben Durchfahrten u. ä.) Gruß Wolfgang |
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Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine Antwort. Der Ansatz von R´w = 52 dB für Treppenraumwände und Wände neben Hausflure liegt nahe. Doch auf einem Laubengang, der ja außen liegt, entwickelt sich der Schall ja ganz anders als in einem geschlossenen Raum wir Flure oder Treppenhäuser. Daher erscheint mir diese Anforderung recht hoch zu sein. Speziell bei Fenstern, die in diesen Wänden liegen. Ich frage mich daher, ob es für diesen speziellen Fall irgendwo eine Anforderung bzw. eine Empfehlung gibt. Den Ansatz von 55 dB für Wände neben Durchfahrten schließe ich aus, da in einer Durchfahrt für KfZ doch recht hohe Schallpegel auftreten, die auf Laubengängen so nicht auftreten. Gruß, Winfried |
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Hallo Winfried,
natürlich hast Du sachlich recht. Es hängt sehr an der Ausführung des Laubengangs, ob er eher offen ausgeführt ist und der Schalldruck entweichen kann. Beim Schallschutz ist entscheidend, was der Auftraggeber will, oder was im für sein Geld versprochen wird. Beim "erhöhten" Schallschutz sind wir bei Trennwänden zwischen Wohnung und Treppenraum / Flur schon bei 55 dB-Forderungen. Deshalb fixiere ich lieber vorher, was gewünscht (oder laut Baubeschreibung) versprochen wird. Gruß Wolfgang |
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Mit dem Luftschallschutz stimme halbwegs zu, dass der nicht so kritisch ist. Allerdings wird oft der Trittschallschutz vernachlässigt und da Laubengänge meist zur Erschliessung dienen ist das ein nicht zu vernachlässigender Punkt.
Gruss Markus |
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