Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

EnEV für Wintergarten größer 50 qm 26 Aug 2009 15:51 #30592

  • extrabrut
  • extrabruts Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 154
Hallo zusammen,

ich soll für den Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus einen EnEV-Nachweis erstellen. Das Problem ist, dass der Wintergarten eine Nutzfläche größer 50 qm aufweist und somit wie ein eigenständiges Gebäude zu betrachten ist. Aufgrund der großen Glasflächen ist der Nachweis meines Erachtens nicht führbar.
Welche Möglichkeiten seht Ihr solche großen Wintergärten nachzuweisen? Muß bei dieser Größe eigentlich schon das EEWärmeG berücksichtigen?

Bin für alle Hinweise dankbar.

Gruß

Peter

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: EnEV für Wintergarten größer 50 qm 27 Aug 2009 13:20 #30602

Hallo,

aus welchem Grunde soll denn für einen Wintergarten ein
Wärmeschutznachweis erforderlich werden ?
Wintergärten sind doch keine Aufenthaltsräume im Sinne
der Wärmeschutzverordnung.
Eine Trennung zum Restgebäude sollte jedoch vorhanden sein,
sonst würde es sich doch um eine Wohnraumerweiterung handeln.
Dann würde es einen Sinn ergeben.
Wenn es jedoch tatsächlich ein Wintergarten wird ist dieses
für das bestehende Gebäude nur von Vorteil.

Klaus Meyer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: EnEV für Wintergarten größer 50 qm 28 Sep 2009 11:59 #30739

Moin,

zu kläre wäre zunächst, was im vorliegenden Fall mit Wintergarten gemeint ist.
Handelt es sich um einen thermisch vom Wohngebäude getrennten Bauteil, in dem Pflanzen aufbewahrt werden, also um einen Wintergarten? Oder, und das ist wohl wahrscheinlicher, um eine Wohnhauserweiterung als Glaskasten?
Glaskästen zum Wohnen können schon problematisch sein, ein Nachweis gemäß EnEV auch. Insbesondere wegen der Glasflächen, klar. Und die müssen nicht zum Vorteil für das Gesamtgebäude sein. Ohnehin sollte auch der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden.
So weit ich weiß, gilt das EEWärmeG nur für Neubauten, es sei denn, das Bundesland hat eigene weitergehende Bestimmungen festgelegt.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: EnEV für Wintergarten größer 50 qm 28 Sep 2009 15:51 #30740

Hallo Kollegen,

ich antworte nur wegen dem EEWärmeG. Hier ist der passende Link dazu ob es berücksichtigt werden muss oder nicht.

FAQ EEWärmeG

Viel Spaß damit.

Gruß
Stefan

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten