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Gast
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Hallo zusammen,
ich soll für den Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus einen EnEV-Nachweis erstellen. Das Problem ist, dass der Wintergarten eine Nutzfläche größer 50 qm aufweist und somit wie ein eigenständiges Gebäude zu betrachten ist. Aufgrund der großen Glasflächen ist der Nachweis meines Erachtens nicht führbar. Welche Möglichkeiten seht Ihr solche großen Wintergärten nachzuweisen? Muß bei dieser Größe eigentlich schon das EEWärmeG berücksichtigen? Bin für alle Hinweise dankbar. Gruß Peter |
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Hallo,
aus welchem Grunde soll denn für einen Wintergarten ein Wärmeschutznachweis erforderlich werden ? Wintergärten sind doch keine Aufenthaltsräume im Sinne der Wärmeschutzverordnung. Eine Trennung zum Restgebäude sollte jedoch vorhanden sein, sonst würde es sich doch um eine Wohnraumerweiterung handeln. Dann würde es einen Sinn ergeben. Wenn es jedoch tatsächlich ein Wintergarten wird ist dieses für das bestehende Gebäude nur von Vorteil. Klaus Meyer |
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Moin,
zu kläre wäre zunächst, was im vorliegenden Fall mit Wintergarten gemeint ist. Handelt es sich um einen thermisch vom Wohngebäude getrennten Bauteil, in dem Pflanzen aufbewahrt werden, also um einen Wintergarten? Oder, und das ist wohl wahrscheinlicher, um eine Wohnhauserweiterung als Glaskasten? Glaskästen zum Wohnen können schon problematisch sein, ein Nachweis gemäß EnEV auch. Insbesondere wegen der Glasflächen, klar. Und die müssen nicht zum Vorteil für das Gesamtgebäude sein. Ohnehin sollte auch der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden. So weit ich weiß, gilt das EEWärmeG nur für Neubauten, es sei denn, das Bundesland hat eigene weitergehende Bestimmungen festgelegt. |
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Hallo Kollegen,
ich antworte nur wegen dem EEWärmeG. Hier ist der passende Link dazu ob es berücksichtigt werden muss oder nicht. FAQ EEWärmeG Viel Spaß damit. Gruß Stefan |
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