Willkommen,
Gast
|
|
Bei einem aktuellen Projekt der Gebäudeklasse 4 befindet sich zwischen 3. OG und DG eine (Fertig)Treppe innerhalb der Wohnung. Welche Anfoderungen werden hinsichtlich des Brandschutzes gestellt.
MfG Mike Wurm |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo,
was ist denn eine fertigtreppe? beton? MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Gemeint ist eine Fertigtreppe aus Stahl oder Holz...
Habe aber gerade in § 36, Absatz 11 gem. BauONW. gelesen, dass die Absätze 3 bis 7 für die Treppen innerhalb von Wohnungen entfallen... also keine Anforderungen hieran!? Gruß Mike Wurm |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
richtig, innerhalb einer wohnung, gibt es keine auflagen.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
der Vollständigkeit halber möchte ich ergänzen, daß aus dem Dachraum dann ein zweiter Rettungsweg nachgewiesen werden muss, wenn sich dort Aufenthaltsräume befinden, und die Treppe im Brandfall der einzige Rettungsweg wäre. Gruß Wolfgang |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten