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Wärmschutznachweis Verkaufsstätte 25 Jul 2006 09:14 #15864

Hallo Kollegen,

Ich muß demnächst einen Wärmeschutznachweis für einen Verkaufsmarkt (ähnlich Aldi oder Lidl) erstellen.
Anforderungen:; Verkaufsraum 19°, Kassenzone und Aufenthaltsräume 21°, Lager 14°.
Wie gehe ich das am gescheitesten an. Dämmungen innerhalb des Gebäudes (Zwischen Verkaufsraum und Lager) sind nicht vorgesehen.
Es ist ja wohl ein Nichtwohngebäude welchen Nachweis muß ich führen. Mein Programm gibt mir bei Nichtwohngebäuden nur die Möglichkeit mit 19° zu rechnen, und dann gibt es beim ENEV-Nachweis die Fehlermeldung das das vereinfachte Verfahren bei Nichtwohngebäuden nicht zulässig ist.
Super wäre es, wenn mir einer von euch mal eine Beispielrechnung für so einen Fall aufs Fax legen könnte: 05458-9326-15
Danke im vorraus
Andreas
..

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ReWärmschutznachweis Verkaufsstätte 25 Jul 2006 09:52 #15865

Hallo Andreas,
Nichtwohngebäude werden nach DIN V 18599 berechnet.
Auf meinem letzten ENEV-Seminar haben wir die Info bekommen, dass vielleicht 100 Büros in D in der Lage sind solche Nachweise zu führen. Die einschlägigen Software-Firmen ( Rowa, Dämmwerk..) bekamen aufgrund der Komplexität der Berechnung einen Rechenkern vom Frauenhoferinstitut gestellt.
Ich hoffe du verbrennst dir nicht die Finger..
Grüsse
Thomas.

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ReWärmschutznachweis Verkaufsstätte 25 Jul 2006 14:04 #15872

Erst einmal kann noch niemand nach DIN 18599 rechnen, weil diese nur Gültigkeit mit der neuen ENEV bekommt. Und die neue ENEV gibt es momentan im Referentenentwurf und muss noch durch den Bundestag und das kann dauern.

Also hier nach der novellierten ENEV 2004 rechnen (nach der rechnen wir alle) und zwar nach dem Monatsbilanzverfahren für normale Innentemperaturen größer oder gleich 19°C.
Es wird der Primärenergiedarf Q'p und der Transmissionswärmeverlust H'T überprüft. Bei der Anlagentechnik wird kein Warmwasser berücksichtigt.

Für den Bereich mit 14°C den Nachweis für niedrig beheizte Gebäude (zwischen 12° C und 19°C) führen. Hier wird nur der Transmissionswärmeverlust überprüft. ähnlich der alten Wärmeschutzverordnung.

Für die Trennwände zwischen normal beheizt - also größer oder gleich 19°C - und dem niedrig beheiztem Raum gilt ein Mindestwärmeschutz von R=0,25.
Das bedeutet das mit einer ungedämmten Mauerwerkswand je nach Rohdichte auf jeden Fall hinkommt. Allerdings muss auch die Gesamtbilanz damit hinhauen.

Viele Grüße aus Mainz.

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ReWärmschutznachweis Verkaufsstätte 25 Jul 2006 14:12 #15874

Schönen Dank Mainzelmann,

das hilft mir weiter.
Ich muß also doch die Heizanlage mit berücksichtigen. Ich dachte es geht nur um
den HT-Wert.
Ich mache also einmal den Nachweis des Kompletten Gebäudes mit normalen Innentemperaturen mit HT und Qp, und dann den Lagerbereich mit HT.
Was kann ich tun, wenn mein Programm die einzubauende Heizanlage nicht kennt?
In diesem Fall Deckenluftheizgeräte.
Gruß
Andreas
..

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ReWärmschutznachweis Verkaufsstätte 26 Jul 2006 06:21 #15884

Hallo Andreas,

ist Deine Deckenheizung Bestandteil der Lüftung (Heizregister) oder ist das eine richtige Heizanlage nur in der Decke verbaut.
Wenn sie Bestandteil der Lüftung ist braucht mann fast immer eine Grundheizung, sei denn das Gebäude ist so gut gedämmt, dass ein Heizregister ausreicht. Allerdings werden dann die Hilfsenergien so groß, dass Qp oftmals trotz besserer Dämmung schlechter wird.

Sollte es eine richtige Heizung sein, wäre ja das Teil in der Decke nur für die übergabe der Wärme da (eventuell noch mit Luftumwälzung durch Ventilatoren).
Dann muss es noch einen Erzeuger und eine Heizkreistemperatur geben.
Falls das alles eine Stromdirektheizung sein sollte hast Du sowieso verloren, weil dann Qp - ich übertreibe jetzt - fast ins unendliche geht.

Auf jeden Fall nach Tabellenverfahren rechnen. Den Haustechniker darum bitten, dir die Angaben für die Anlage nach DIN 4701-10 (Tabellenverfahren) zu machen.
Dann bist du zumindest da raus, wenn er die Angaben macht.

Wenn gar nichts hilft - ep Zahl vorgeben, die von der Anlage in Verbindung mit Deinen vorgegebenen Dämmwerten erreicht werden muss. Ist aber sehr grenzwertig.

Grüße aus dem heißen Mainz

PS: Bei dem Wetter sich über eine Heizung zu unterhalten!!!
Ab bei Aldi vor die Kühlbox.

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ReWärmschutznachweis Verkaufsstätte 27 Jul 2006 15:19 #15915

wo steht denn , dass zu niedrig beheizten Räumen R=0,25 eingehalten werden muss?

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