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Gast
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Hallo,
ich hätte einmal eine Frage zum Schallschutz (kein erhöhter Schallschutz). Wie würdet Ihr eine Innenwand ausbilden zwischen einem Krankenzimmer und einem Gemeinschaftsraum incl Kaffeeautomat (früher auch Raucherecke genannt). Die DIN sieht generell nur 47dbvor. Mir kommt es allerdings etwas wenig vor. Danke. Susanne. |
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Ich würde empehlen:
Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 Bbl.2 erf. R'w =52 dB Hauke |
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Stand der Technik privatrechtlich ist mindestens ein Schallschutzniveau der "mittleren Art und Güte" d.h. ein Schallschutz der bei mängelfreien Ausführung des Bauteils durchschnittlich zu erwarten ist liegt im allgemeinen deutlich über den Mindestanforderungen der DIN 4109 Bbl.1
Deshalb würd ich auch Werte des erhöhten Schallschutzes heranziehen sprich R`w = 52 Da aber die Norm hier "größer-gleich" vorschlägt sollte man vielleicht sogar den Wert aus der VDI Richtlinie 4100 (gültig für Wohnungen) für SSt 2 benützen, also 56dB um auf der sicheren Seite zu sein. |
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