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Kurzzeitige Geräuschespitzen 21 Apr 2006 18:47 #14551

Hallo, liebe Kollegen!

Eine ganz kleine Frage.
Wie weist man nach, dass die kurzzeitigen Geräuschespitzen die entsprechenden Richtwerte um nicht mehr als 30 dB überschreiten?
Konkrett: Es geht um das evtl. Löschen der Baulast, die der Bauherr mit dem gekauften Grundstück geerbt hat. Das neue Gebäude (Mehrfamilienwohnhaus) grenzt sich an die Parkplätze eines REWE-Marktes an. Die letzte Bedingung des Bauamtes heißt der o.g. Nachweis (Parkplatzbetrieb, mit Klopfen der Türe und Anliefeerung etc).
Sollte man vielleicht die Meßwerte rausfinden und diese mit Richtwerten vergleichen? So einfach geht das?
Oder kennt jemand eine andere Methode, die für das Bauamt nachvollziehbarer klingt?
Ein schönes sönniges Wochenende!
Dipl.-Ing. S. Gonta

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ReKurzzeitige Geräuschespitzen 24 Apr 2006 13:20 #14567

Hallo
Wie ich weiß, wird man die vorhandenen Schall-Werte entsprechend den zul. Werten für das Nutzobjekt, also in diesem Fall MFH, als Messwertreihe zusammenstellen müssen. Zu den verschiedenen Tages- und Nachtzeiten, bzw. Wochentagen und ..., sind unterschiedliche Dauer- und Spitzenwerte zu tollerieren.
Insgesamt wird sich dann eine Einstufung des Außenlärms ergeben, so wie schon gedacht, vermute ich.
Wer oder was war denn zuerst da? Der Parkplatz un jemand wollte unbedingt das MFH hinbauen oder stand das Haus und der Parkplatz wurde mit Baulast zum Wohnhaus genehmigt?
Gruß ET

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ReKurzzeitige Geräuschespitzen 24 Apr 2006 13:34 #14568

Hi!
Also zuerst waren die Parkplätze.
Gruß
S.Gonta

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ReKurzzeitige Geräuschespitzen 24 Apr 2006 14:03 #14572

Dann wird es wohl sicher darum gehen, dass das Wohnhaus so schallschutztechnisch zu bemessen ist, dass der Außenlärm vom Parkplatz berücksichtigt ist, sonst hätte man das Haus wohl auch nicht genehmigt.
Und wurde das nun auch berücksichtigt? Oder wurde aus kostengründen gespart?
Gibt des vieleicht dadurch im Nachhinein Schwierigkeiten mit dem Bauamt? oder mit dem zukünftigen Eigentümer?
Gru? ET

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ReKurzzeitige Geräuschespitzen 24 Apr 2006 15:21 #14575

Hallo!
Es geht nämlich darum,das Haus schallschutzmäßig so auszuführen, daass es genehmigt wird. Die Wand-, Fenster- und Rollädenkonstruktionen sind bereits meinerseit beim BOA vor5gelegt worden. Dabei bin ich sehr weit auf sicherer Seite (Parkplätze wurden als Strasse mit 5000 KFZ (10% LKW) definiert, was natürlich nicht der Fall ist). Das einzige, was noch nicht abgesegnet wurde, sind diese Geräusche (z.B. Türe zu und auf), die ikch als kurzzeitige Spitzengeräusche nenne.
Dem Bauherrn stehen 3xMöglichkeiten zur Verfügung:
1. Abstand 6m von der Grenze einzuhalten (dabei gehen 3m x 15m x 5 Geschosse=
225 m² Wohnfläche verloren)
2. Auf eigene Kosten einen Carport über den Parkplätzen bauen
3. Durch die baulichen Maßnahmen erforderlichen Schallschutz zu erreichen.

Um diese 3. Möglichkeit wird zur Zeit gekämpft.

Gruß
S. Gonta

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ReKurzzeitige Geräuschespitzen 26 Apr 2006 07:28 #14604

Hallo!
Ist der Parkplatz umringt mit hohen Gebäuden oder steht gegenüber Deinem auch ein solch hohes Haus? Hat nicht das auch Einfluss auf den zu erwartenden Geräuschpegel?
Ist das eigentlich ein reines Wohnhaus oder sind bzw. können unten auch Gewerberäume oder nicht so ruhebedürftige Räume untergebracht sein?
zumindest würde damit der Abstand zu ruhebedürftigen Räumen vergrößert, zumal Gewerberäume oft höher gebaut werden.

zu 2. Carports würden auch nur in der ersten Parkplatreihe erforderlich werden oder?
zu 3. Kann das nicht gleichzeitig Vorteil für Gestaltung und Wärmeschutz sein?
Gruß ET

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