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ReWärmeschutz und Gutachter 05 Apr 2006 13:18 #14326

Hallo Kollegen,

gemäß EN ISO 13370, Abs.4.2, sind die Grenzen für Bodenplatten wie folgt festgelegt:

Böden auf dem Erdreich, Kriechböden und unbeheizte Keller: die Höhe der Innenoberfläche des Erdgeschossbodens
beheizte Keller: das äußere Erdbodenniveau

Gruß
Stefan

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ReWärmeschutz und Gutachter 05 Apr 2006 13:42 #14328

Hallo Stefan,
ist ISO 13370 ein Tippfehler? In der EnEV wird doch die Berechnung der Umfassungsfläche nach ISO 13 789 Anhang B gefordert .
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReWärmeschutz und Gutachter 05 Apr 2006 14:16 #14334

Hallo Florian,

das ist halb richtig. Die EN13789 verweist im Abschnitt 4.2 auf die EN13370 (kleiner Schreibfehler meinerseits) und somit ist das Umfassungsvolumen dort geregelt und mit Hilfe des Anhang B werden Umstimmigkeiten bei den Abmessungen geklärt.
Diese Normen verweisen einen von einem schwarzen Loch in das nächste ;-)

Gruß
Stefan

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ReWärmeschutz und Gutachter 05 Apr 2006 14:33 #14336

Hallo Stefan,
hast Du zugriff auf den Anhang B (DIN 13789) und kannst den Fall "Außenabmessung" hier zitieren?
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReWärmeschutz und Gutachter 06 Apr 2006 07:29 #14346

Zitat DIN EN ISO 13789


4.2 Grenzen des beheizten Raumes

Vor einer Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlustkoeffizienten
ist der beheizte Bereich des
betreffenden Gebäudes eindeutig zu definieren. Die bei
der Berechnung zu berücksichtigenden Bauteile sind die
Begrenzungen des beheizten Bereichs.
Die Gebäudehülle oberhalb des Erdreichs wird mittels
ebener und plattenförmiger Bauteile modelliert
(siehe Bild 1).
Die Grenzen zwischen den erdberührten Bauteilen eines
Gebäudes, die eine Wärmeübertragung über das Erdreich
einschließen, und den Gebäudeteilen über dem Erdboden,
die direkte Wärmeverluste durch Abgabe an die
Umgebung oder unbeheizte Räume aufweisen, sind nach
EN ISO 13370 wie folgt festgelegt:
— Böden auf dem Erdreich, Kriechböden und unbeheizte
Keller: die Höhe der Innenoberfläche des Erdgeschoßbodens,
— beheizte Keller: das äußere Erdbodenniveau.
Anhang B beinhaltet Angaben über die Folgen der
Anwendung verschiedener Abmessungsverfahren, wenn
die Gebäudehülle in Bauteile aufgeteilt wird.
Wenn Berechnungen für Gebäudeteile durchgeführt werden,
müssen die Grenzen dieser Teile genau definiert
werden, so daß die Summe der spezifischen Transmissionswärmeverlustkoeffizienten
aller Einzelteile dem Wert
des gesamten Gebäudes entspricht.

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ReWärmeschutz und Gutachter 06 Apr 2006 09:25 #14353

Danke Hauke,
dann ist ja alles klar oder????
Ich rechne weiter bis zum Erdreich, wie beim Fall beheizte Keller.
Auch bei nicht unterkellerten Gebäuden. Da auch da mein Boden nie auf dem Erdreich liegt, sodern auf Trittschalldämmung .....
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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