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Energieberater 21 Feb 2006 13:25 #13357

Hallo an alle,
mir ist gerade zu Ohren gekommen, dass in BW ein Eintrag in die DENA-Liste der
Energieberater, den Statiker die nicht vorlageberechtigt sind verwehrt werden soll.
In anderen Bundesländern gehts aber.
Architekten die sonst nicht die Nachweise führen (nicht immer, zumindest nicht bei mir) sind alleine aufgrund der Vorlageberechtigung befähigt?? Nicht dass ich jemanden insbesonders den Architekten zu nahe treten will, dass kanns aber doch nicht sein. Als Statiker muss man dann einen Lehrgang besuchen um befähigt zu sein!
Wie sind eure Erfahrungen, insbesonders in BW.

M.f.G

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ReEnergieberater 21 Feb 2006 14:06 #13364

Hallo,

ja, hat die DENA bei mir auch mit der Begründung abgelehnt "Statiker ohne Vorlageberechtigung". Und dafür haben sie fast 3 Monate gebraucht ...
Ich bin zwar auch in Bawü, hörte sich aber nicht bundeslandspezifisch an.

Gruß Thomas

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ReEnergieberater 21 Feb 2006 14:26 #13367

Hallo,
ich habe mich gerade mal erkundigt, ein Kurs kostet 1.900,00 Euro netto.
Wird in Wochenblocks angeboten, oder Do-Abends bis Sa-Mittag. Summe ca. 128 Std
Also erst mal der Zeitverlust in der Arbeit und in der Familie...., dann die Kosten...,
gerade erst mal die DIN1045-1 abgewickelt, dann kommt noch die Holzbau-Norm...,
was sollen wir noch alles machen...
Wo bleibt da unsere Ing.-Kammer!!!!???

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ReEnergieberater 21 Feb 2006 18:06 #13374

Hallo kaiibs,
geht es Dir denn darum Energieberatungen durchzuführen, oder Energiepässe auszustellen? Wenn Du ersteres machen willst, wirst Du um einen Lehrgang nicht drum herum kommen. Auch zurecht, wie ich finde! Bin selber auch Bauingenieur und mache gerade eine Fortbildung zum "Geprüften Gebäudenergieberater (HWK)" in Vollzeit in Kassel. (Dauer 6 Wochen, ca. 250 Std., Kosten inkl. Prüfungsgebühr: 2000 €) Selbst 250 Std. sind zu wenig um sich halbwegs mit der ganzen Anlagentechnik auszukennen. Die Bauphysik ist für uns als Bauingenieure natürlich halb so wild.
Da ich selber nicht bauvorlageberechtigt bin (komme aus NRW), darf ich demnächst also Energiepässe ausstellen und zusätzlich Vor-Ort-Energieberatungen durchführen.Ohne diese Weiterbildung wäre das nicht möglich gewesen.
Gruss Timmy

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ReEnergieberater 21 Feb 2006 18:51 #13377

Hallo zusammen !
Sehe ich es richtig, dass die bafa-Liste für Vor-Ort-Energieberater und die dena-Liste für Energiepassaussteller ist ?
Muss ich als zukünftiger Energiepassausteller unbedingt in die dena-Liste eingetragen sein ?
Und:
Was bringt mir zum jetzigen Zeitpunkt eine Eintragung in die dena-Liste ? ....der Energiepass kommt doch erst Anfang 2007.
Gruss Hans

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ReEnergieberater 21 Feb 2006 20:40 #13382

Hallo Timmy75,
kann es sein, dass ich etwas falsch verstanden habe?
Meine Auskunft bei der DENA + BAFA lautet dass ein nichtvorlageberechtigter, keinen Energiepass ausstellen darf. Das heißt die Wärmeschutzberechnung incl. Pass muß der Architekt machen, ich darf ja nicht. Oder gilt dies alles nur für die Energieberatung??
Ich weiss dass meine Lücken groß sind, insbesonders bezogen auf die Hzg,
und dass für eine Energieberatung sicherlich ein Kurs von nöten ist.
Aber dass ein Architekt alleine aufgrund der Vorlageberechtigung berechtigt ist eine Energieberatung durchzuführen, distanziert uns doch arg?!

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