Hallo Tommy,
also bei einem Neubau ist es nicht möglich ein KfW-60 oder KfW-40 Haus mittels der 76%-Regel auszuführen, da du ja zwei Grenzen (Qp<60 bzw. <40 kWh/m²a) + HTvorh<0,7*zul.HT bzw. HTvorh<0,55*zul.HT einhalten musst. Bei der Sanierung eines Bestandsgebäude besteht die Möglichkeit beim CO2-Gebäudesanierung-Programm das Maßnahmenpaket 0 zu wählen (ohne Austausch der Heizung) und die 76%-Regel anzuwenden um einen Teilschuldenerlass zu erhalten. Wenn die Heizung mit ausgetauscht wird ist es aber unsinnig den Transmissionsverlust auf 76% runter zu führen.
Gruß
Stefan