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Dunkler Strahler 30 Nov 2005 08:15 #11705

  • ChristianMarx
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hallo,

wie ist ein dunkler strahler definiert?
kann ein dunkler strahler schon ein strahler sein, wenn die bauteiltemperatur höher als die umgebungstemperatur ist, denn in dem fall emittiert er ja wärmestrahlung.

grüße
chris
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ReDunkler Strahler 01 Dez 2005 14:42 #11739

hallo Chris,
auch ein Strahler der kälter als die Umgebung ist strahl, solange er über dem absoluten Nullpunkt liegt. Sonst wärs ja ein schwarzes Loch.

Meine Deffinition eines dunklen Strahlers: Lampe kaputt. :-)
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReDunkler Strahler 01 Dez 2005 14:55 #11740

  • ChristianMarx
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  • Beiträge: 749
mir geht es um folgendes:

den nachweis eines wohnhauses als gebäude mit niedrigen innentemperaturen da die heizung über wärmestrahlung funktioniert und die ENEV diesen fall nicht berücksichtigt.

lufttemp. <19°C ist vorhanden.

gruß
chris
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ReDunkler Strahler 05 Dez 2005 09:52 #11811

Hallo Christian,

ist die Berechnung eines Wohnhauses als Gebäude mit "niedrigen Innentemperaturen" überhaupt zulässig.??!!
Siehe hierzu EnEV §2 Begriffsbestimmungen Ziffer 1-4.
Wohnhaus wird wohl deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt, oder??
über Ziffer 3 läßt sich dikutieren. Wie läßt sich hier der Rahmen des Verwendungszweckes abstecken??
Soviel bis dahin von mir.
Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
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Mobil: 0174 / 4280227
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ReDunkler Strahler 05 Dez 2005 10:50 #11813

  • ChristianMarx
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  • Beiträge: 749
die innentemperatur (lufttemperatur), welche ich mit thermometer messen kann liegt meist unter 19°C.

das problem ist, daß die enev auf konvektorheizungen aufbaut, für welche zb. der luftwechsel von größter bedeutung ist, während bei einer strahlungsheizung ein luftwechsel nahezu keine bedeutung hat. man würde also auf falschen grundlagen die berechnung aufbauen und darum ein fragwürdiges ergebnis erhalten, mit unwirtschaftlichen kosten für den bauherrn.

anbei ein kommentar:

Auslegung zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 2 Nr. 3 und § 3 Abs. 2
(Strahlungsheizungen, niedrige Innentemperaturen)

Frage:

Wie ist im Sinne der Energieeinsparverordnung der Temperaturbegriff zu verstehen? Wie sind vor
diesem Hintergrund Gebäude zu bewerten, in denen ausschließlich mit Hilfe so genannter Hell- oder
Dunkelstrahler eine empfundene Temperatur von durchschnittlich 19 °C oder mehr erzeugt wird?

Antwort:

1.) Das Nachweisverfahren der Energieeinsparverordnung ist auf der Grundlage der in Anhang 1
Nr. 2 angegebenen technischen Regeln (DIN EN 832, DIN V 4108-6, DIN V 4701-10) durchzuführen.
Diese technische Regeln gehen davon aus, dass die Innentemperatur in der
beheizten Zone nach Anhang 1 Nr. 1.3 EnEV an jeder Stelle gleich groß ist. Dieses Berechnungsmodell
ist u.a. in den Definitionen der DIN V 4108-6 dargestellt. Die beheizte Zone, hier
Temperaturzone genannt, umfasst "Räume, die beheizt werden und die gleiche Raumtemperatur
im zeitlichen Durchschnitt aufweisen". Bei diesem Modell wird in Verbindung mit den
Randbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (Anhang D der DIN V 4108-6)
davon ausgegangen, dass die Lüftungswärmeverluste durch eine Lufttemperatur von durchschnittlich
etwa 19 °C und die Transmissionswärmeverluste durch eine auf der Innenseite der
Außenbauteile herrschende Temperatur von durchschnittlich etwa 19 °C bestimmt werden.
Diese Bedingungen sind für typische, z.B. im Wohnungsbau verbreitete Heizungssysteme angenommen
worden und beschreiben im Rahmen des anzuwendenden Berechnungsverfahrens
die Verhältnisse bei derart beheizten Gebäuden in der Regel hinreichend genau.

2.) Wird jedoch bei einem Gebäude bei den darin befindlichen Personen oder Tieren die Empfindung
einer behaglichen Temperatur in weit überwiegendem Maße durch Wärmestrahlung
erzeugt und die Raumluft nicht in annähernd vergleichbarer Weise erwärmt, so muss davon
ausgegangen werden, dass sich keine Raumlufttemperatur von durchschnittlich etwa 19 °C
einstellt. Das zu Grunde gelegte Modell der DIN V 4108-6 ist damit nicht anwendbar. Unter
anderem fallen die Lüftungswärmeverluste bei der für den Nachweis zugrunde zu legenden
Luftwechselrate von 0, 7 bzw. 0,6 h-1 deutlich geringer aus als in dem vom Verordnungsgeber
zugrunde gelegten Fall. Auch das Temperaturgefälle über die Außenbauteile, das für die
Transmissionswärmeverluste maßgebend ist, wird deutlich geringer sein.

3.) Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Gebäude, die ausschließlich über Strahlungsheizungen
auf empfundene Temperaturen von 19 °C beheizt werden, nicht zu den
Gebäuden mit normalen Innentemperaturen zählen. Die durchschnittliche Raumlufttemperatur
über das ganze beheizte Volumen ist in der Regel geringer. Es wird sich deshalb im Regelfall
um Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen handeln.
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Christian Marx
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