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Hallo Muthmann,
was sind denn das für Steine die ohne weitere Massnahmen den Mindestwärmeschutz erfüllen?? Wenn ich richtig informiert bin brauch einen Wärmedurchgangskoeffizient von 0,5. Die besten Steine die ich kenne haben einen Lambda-R Wert von 0,14. Und da krieg ich es mit einer Steinbreite von 24cm nicht hin. Gruß Andreas ..
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Außerdem gibts im Mehrfamilienwohnhaus dann ein Schallschutzproblem
Gruß Wolfgang |
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Hallo Andreas,
Du meinst mit U < 0,5 vermutlich die Werte aus der EnEV Anhang 3 Tab1. Diese Werte gelten doch nur bei änderungen an bestehenden Gebäuden. Wenn Du einen kompletten Nachweis (Heizberioden oder Monatsbilanz) machst, stellt die EnEV keine Anforderungen an das einzelne Bauteil, nur der Gesamtwert für das Haus muss passen. Es sind für die einzelnen Bauteie nur die Mindestwerte nach DIN 4108 zu beachten. Hierin wird für Treppenraumwände ein Duchlasswiderstand R > 0,07 bzw. R>0,25 gefordert. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo Muthmann,
In der ENEV (Anhang 3 Tabelle 1, Zeile 5b)wird der Wärmedurchgangskoeffizient bei erstmaligem Einbau Ersatz und Erneuerung von Decken und Wänden gegen unbeheizte Räume (hier der Fall), meiner Meinung nach, ganz klar mit U<0,50 definiert. Bei niedrig beheizten Gebäuden (bei Wohnhäusern nicht der Fall) gilt die Spalte 4, also keine Anforderungen aus ENEV, aber die von dir genannten Mindestanforderungen aus 4108. Ich wäre ja froh wenn du mich eines besseren belehren könntest, da die Ausführung natürlich immer Problembehaftet ist. Versuch es bitte mal. Schöne Grüße Andreas Pst: Das von Wolfgang angedeutete Schallproblem kann ich nicht deuten, da zum Keller doch keine Anfordeungen bestehen, oder??? ..
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Sorry, ich dachte, Ihr seht das gesamte Treppenhaus als "mindertemperiert" an, dann wären ja alle Wände (auch Wohnungstrennwände) mit "leichten" Steinen zu mauern und der Schallschutz ginge baden....
Gruß Wolfgang |
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Hallo Andreas,
die von Dir sorgenvoll betrachteten U-Werte stehen in Tab. 1 des ANHANGS 3. Der gesamte Anhang 3 hat die überschrift "Anforderungen bei änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude und bei Errichtung von Gebäuden mit geingem Volumen". Ich halte es daher für eindeutig, dass der Anhang 3 der EnEV bei Deinem BV nicht relevant ist. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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