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Hallo JDA,
guckst du: "Technische Richtlinien für die Verarbeitung von WDVS" (Merkblatt 21), Herausgeber: Bundesausschuß Farbe und Sachwertschutz e. V. Frankffurt a. M. - ist etwas allgemeiner gehalten oder: "Schäden an WDVS" von Cziesielski/Vogdt, Fraunhofer IRB Verlag S.148 "Stoßfugen im Bereich von öffnungen sind unzulässig" gruß andi |
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Hallo,
das Merkblatt Nr. 21 habe ich auch zur Hand, nur dort steht nichts darüber. Oder kannst Du mir die Stelle nennen wo dieses nachzulesen ist ? Danke |
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Hallo JDA,
Frage Bauüberwachung/Bauleitung auf Unternehmerseite oder auf Bauherrenseite. Bei letzterem würde ich Maik Mahr zustimmen. Bedenken anmelden d.h. Handwerker auf "Mangel" aufmerksam machen mit Hinweis auf Ansprüche im Schadensfall. Bei Bauleitung auf Unternehmerseite kommt es auf die eigene Risikobereitschaft an Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Hallo JDA,
meinte ich ja auch mit "allgemein gehalten" schau lieber in das buch von Cziesielski mal rein gruß andi |
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Hallo Andi,
ist möglich mir die besagte seite 148 zu faxen. Nr. 05281/160693 Danke |
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