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WDVS 04 Okt 2005 14:05 #11043

HAllo Kollegen,
folgendes Problem bei einer heutigen Baubesichtigung habe ich festgestellt, dass die Ausführende Firma des WDVS an allen Fenstern Plattenstöße direkt an den Rahmen geführt hat. Weiß jemand ob an öffnungsecken Plattenstöße vermieden werden müssen oder nur sollen?? Kann mir jemand die Vorschrift bzw, Einbaurichtlinie für das WDVS nennen, um das Schriftlich vorlegen zu können?

Danke

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ReWDVS 04 Okt 2005 14:28 #11044

Hallo JDA,
in der Schulungsmappe für WDV-Systeme steht: Plattenstöße an öffnungsecken vermeiden. Vielleicht holst Du dir eine befriedigende Antwort beim Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. in Baden-Baden und stellst das Ergebnis hier wieder ein. Internetadresse: www.heizkosten-einsparen.de
mfg
Hubert
Hubert

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ReWDVS 04 Okt 2005 15:48 #11045

Danke,
habe dort schon angerufen, der Herr Prof. ist aber zur Zeit nicht erreichbar.
mir geht es um die Auslegung " ist zu vermeiden "
Mfg

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ReWDVS 04 Okt 2005 18:16 #11048

Hallo JDA,

die Aussage "ist zu vermeiden" sagt es doch eigentlich schon.
Wenn es nicht anders ausführbar ist, sind m.E. nach Plattenstöße an besagter Stelle
zulässig. Es ist also zu prüfen, ob bei der Ausführung Plattenstöße am Rahmen hätten verhindert werden können. Anderenfalls hätte es doch heißen müssen: "ist nicht zulässig"!? Wieder mal eine schwammige Formulierung mit viel Auslegungsfreiheit!
Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReWDVS 04 Okt 2005 18:52 #11049

Hallo Herr Herzog,
ja aber das ist das Problem wie soll man dann den Handwerker gegenübertreten bzw. wer hat recht. Die Plattenstöße waren aufjedenfall vermeidbar. Nur wer liegt rechtlich auf der sicheren seite. Ich übe dort die Bauüberwachung aus.

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ReWDVS 05 Okt 2005 06:48 #11058

Hallo Kollegen,
vielleicht fragen wir mal nach dem Sinn dieser Festlegung/Empfehlung? M.E. gehts doch darum, dass Risse im Putz an den Fensterecken vermieden werden sollen. Ich würde also den Ausführenden schriftlich meine Bedenken mitteilen. Dann liegt es beim Handwerker, ob er seine "Lösung" belässt, zusätzliche Vorkehrungen trifft (z.B. besondere Putzgewebe einlegt) oder eben zurückbaut. Im Schadensfall hat er jedenfalls schlechte Karten.
Gruß Maik Mahr

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