Hallo Marco,
zuerst möchte ich vorausschicken, daß ich meist nur am Rande eines Statikauftrags mit Schallschutzüberprüfungen beschäftigt bin, um die "richtigen" Wandgewichte zu erfassen (also ohne Auftrag im Eigeninteresse), hin und wieder auch beauftragt für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis.
Dabei bleibt der von Dir erwähnte Grundgeräuschpegel außer Ansatz, da es sich beim Nachweis um normierte Werte handelt. Interessant wird dieser Grundgeräuschpegel wohl nur bei Nachmessungen (durch den Gutachter im Schadensfall).
Bei Doppelhaustrennwänden denkst Du vermutlich an die Ermittlung des Gesamtwandgewichts beider Wände und die Verbesserung durch die 30 mm-Fuge mit dem Zuschlag von 12 dB? Bei gemeinsamem ungetrennten Fundament gilt dieser Zuschlag m.E. nicht für den Nachweis der direkt darüber befindlichen Räume, sondern erst im nächsten Geschoß darüber (Literaturangabe im Seminar: Baumgartner, "Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden".......muss ich mir erst noch besorgen). Im Seminarbeispiel wurde für Erdgeschoß und darüber ein Schallschutzmaß von 67 dB erbracht, im Untergeschoß über dem gemeinsamen Fundament nur noch 57 bis 62 dB!
Noch eine interessante Nachricht aus dem Seminar am Rande: Ein neuer Wärmedämmstein von Poroton wird laut technischer Unterlagen mit 47 dB angesetzt (ermittelt aus Rohdichte und Wandstärke) erbringt nach Messungen nur 38 dB....!
Gruß Wolfgang