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Gast
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Was ist wenn der Kellerraum nicht als Aufenthaltsraum ausgeschrieben ist (nur Nutzkeller, nicht beheizt), d.h. der Raum fließt nicht mit in die Berechnung ein, ist R=1,2 trotzdem einzuhalten ?
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Sorry war, als Fortsetzung zum Thema Dämmung Keller gedacht.
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Hallo,
wenn der Keller unbeheizt ist, muss auch nicht der Mindestwärmeschutz eingehalten werden (keine Dämmung erforderlich!). Allerdings ist dann die Kellerdecke zu dämmen und dort der Mindestwärmeschutz sicherzustellen. Gruß Maik Mahr |
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Hallo,
sehe ich genauso. Jedoch ist weiterhin der übergang EG-KG, sprich Treppe, Kellervorraum, Treppenhauswände o.ä. zu beachten und ggf. mit zu dämmen. Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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