Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Mindestwärmeschutz bei Bestandsbauten 30 Aug 2005 12:50 #10617

Ist beim Nachweis eines Gebäudes mit der 140% Regel, der Mindestwärmeschutz für einzelne Bauteile einzuhalten?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReMindestwärmeschutz bei Bestandsbauten 30 Aug 2005 14:31 #10621

Hallo,
ich glaube schon, daß der Mindestwärmeschutz einzuhalten ist, da dadurch Tauwasserausfall verhindert werden soll.
Gruß Wolfgang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReMindestwärmeschutz bei Bestandsbauten 30 Aug 2005 14:49 #10622

Hallo Hansjörg,
bei Bestandsgebäuden richtet sich der Mindestwärmeschutz nach der zur Zeit der Erbauung gültigen Norm. Wird ein Bauteil/Gebäudebereich verändert (nicht nur repariert) richtet sich der Mindestwärmeschutz nach jetzt gültiger DIN 4108-2. Der Mindestwärmeschutz ist dann immer zu beachten, egal was die EnEV darüberinaus fordert. Mindestwärmeschutz und EnEV sind getrennte Sachen.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReMindestwärmeschutz bei Bestandsbauten 08 Sep 2005 12:48 #10716

Hallo,

ich schließe mich Florians Meinung an. Der Mindestwärmeschutz ist unabhängig von
den Anforderungen der EnEV. Bei Bestandsbauten und änderung von Bauteilen besteht die Möglichkeit nach Anhang 3 vorzugehen. Hier sagt die EnEV teilweise,
dass die Anforderungen auch erfüllt sind, wenn die baupraktisch größtmöglich einbaubare Wärmedämmschichtdicke eingebaut wurde (unabhängig vom U-Wert). Dies lässt jedoch nicht den Schluß zu, dass damit auch der Mindestwärmeschutz eingehalten ist. Im Bestand ist sicherlich zu klären inwieweit die Anforderungen an den Mindest-wärmeschutz einzuhalten sind. Wenn die Aufwendungen unverhältnis-mäßig hoch sind, ist eine Ausnahmeregelung sicher möglich (Rücksprache mit Bauamt). Auf jeden Fall sollte der Dampfdiffusionsnachweis und damit die Bildung von Tauwasser nicht aus den Augen gelassen werden und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung getroffen werden.

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten