Neue Honorarberechnung für Nachweise nach EnEV (05.08.02)

 

Der höhere Planungsaufwand des Nachweises nach EnEV gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung soll höhervergütet werden. Momentan gibt es noch keine geänderte Honorartabelle für den EnEV- Nachweis. Im Bauphysikkalender 2002 wird daher angegeben, die entsprechenden Tabellenwerte der HOAI abhängig vom Schwierigkeitsgrad mit einem Faktor zwischen 1,8 und 2,9 zu beaufschlagen. Mehr Info's unter www.enev.info

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