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Neue Honorarberechnung für Nachweise nach EnEV (05.08.02) |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 07. Juli 2004 um 14:40 Uhr |
Der höhere Planungsaufwand des Nachweises nach EnEV gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung soll höhervergütet werden. Momentan gibt es noch keine geänderte Honorartabelle für den EnEV- Nachweis. Im Bauphysikkalender 2002 wird daher angegeben, die entsprechenden Tabellenwerte der HOAI abhängig vom Schwierigkeitsgrad mit einem Faktor zwischen 1,8 und 2,9 zu beaufschlagen. Mehr Info's unter www.enev.info |