Newsletter

Immer sofort informiert über Neues bei diestatiker.de. Tragen Sie sich in unseren kostenlosen Verteiler ein.
Anm.: Wirksamwerden erst nach Bestätigung einer zugesandten E-Mail. Sind Sie bereits eingetragen und möchten sich wieder abmelden, können Sie das ebenfalls hier tun. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.










Allgemeines
Geschrieben von: Uhrmacher   
Montag, den 26. Juli 2004 um 08:50 Uhr
I. Inhaltskontrolle der VOB/B

 

 

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.

 

BGH, Urteil vom 22.01.2004 – VII ZR 419/02

 

 

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, dass diese nicht als Ganzes vereinbart ist und somit der AGB – rechtlichen Inhaltskontrolle unterworfen ist.

 

BGH Urteil vom 15.04.2004 – VII ZR 12902

 

 

Der BGH stellt mit diesen beiden Entscheidungen klar, dass jede (auch geringfügige) Abweichung in einem Bauvertrag von der VOB/B dazu führt, dass die Privilegierung der VOB/B wegfällt. Jede einzelne Regelung ist daher einer AGB – rechtlichen Kontrolle zu unterziehen. Nachdem einige Regelungen der VOB/B AGB –rechtlich problematisch sind, ist deshalb insbesondere bei Wohnbauverträgen mit Verbrauchern Vorsicht geboten.

  

 

 
Partner