| Informationen über die Einstufung von Bauvorhaben |
| Geschrieben von: Administrator | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mittwoch, den 07. Juli 2004 um 15:23 Uhr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Hier wird erläutert wann Sie einen Prüfingenieur brauchen bzw. wie Ihr Bauvorhaben einzustufen ist. Definition Bauvorhaben
{mospagebreak} Erforderlichkeit / Zuständigkeit
{mospagebreak} Genehmigung und Prüfung von Gebäuden geringer Höhe
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| Baurechtlicher / bautechnischer Sachverhalt |
Genehmigungsverfahren | Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile | ||||
| Voraus- setzungen nach Art. 64 Abs. 1 | Fläche der Tiefgarage | rechtl. Zusammenhang nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 u. Abs. 3 Satz 1 BayBO und / oder tatsächlicher (statisch-konstruktiver) Zusammenhang zwischen Hauptgebäude und Tiefgarage | Hauptgebäude | Tiefgarage | ||
| erfüllt | ohne Bedeutung | ohne Bedeutung | Genehmigungsfreistellung nach Art. 64 Bay BO | keine hoheitrechtl. Prüfung oder privatrechtl. Bescheinigung 1); Ausnahme: bei Abfangungen über Tiefgaragen | ||
| nicht erfüllt | <= 1000 m² | nur o.g. rechtlicher, kein statisch-konstruktiver Zusammenhang | vereinfachtes Genehmigungs-verfahren nach Art. 73 BayBO | Ermäßigungs- möglichkeit nach § 1 Abs. 3 BauVorlV: d.h. i.d.R. keine privatrechtl. Bescheinigung 1); Ausnahme: Anordnung der Behörde nach Art. 73 Abs. 2 Satz 3 | privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit | |
| statisch-konstruktiver Zusammenhang | privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit | |||||
| > 1000 m² | nur o.g. rechtlicher, kein statisch-konstruktiver Zusammenhang | bauaufsichtliches Genehmigungs-verfahren nach Art. 72 BayBO | Ermäßigungs- möglichkeit nach § 1 Abs. 3 BauVorlV: d.h. i.d.R. keine privatrechtl. Bescheinigung 1); Ausnahme: Behörde macht hiervon keinen Gebrauch | hoheitliche Prüfung 2) | ||
| statisch-konstruktiver Zusammenhang | hoheitliche Prüfung 2) | |||||
| weder statisch-konstruktiver noch o.g. rechtlicher Zusammenhang | Wahlrecht des Bauherrn | bauaufsichtliches Genehmigungs-verfahren (Art. 72) für die Gesamtanlage | Ermäßigungs- möglichkeit nach § 1 Abs. 3 BauVorlV: d.h. i.d.R. keine privatrechtl. Bescheinigung 1); Ausnahme: Behörde macht hiervon keinen Gebrauch | hoheitliche Prüfung 2) | ||
| vereinfachtes Genehmigungs- verfahren (Art. 73) für das Hauptgebäude, aber bauaufsichtliches Genehmigungs-verfahren (Art. 72) für die Tiefgarage | ||||||
1) Bescheinigung i.S.d. Art. 69 Abs. 4 BayBO
2) i.d.R. durch einen Prüfingenieur für Baustatik oder ein Prüfamt für Baustatik
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Genehmigung und Prüfung von Gebäuden mittlerer Höhe
mit Tiefgarage
| Baurechtlicher / bautechnischer Sachverhalt> | Genehmigungsverfahren | Prüfung der nachweise der Standsicherheit und der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile | ||||
| Voraus- setzungen nach Art. 64 Abs. 1 | Fläche der Tiefgarage | rechtl. Zusammenhang nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 u. Abs. 3 Satz 1 BayBO und / oder tatsächlicher (statisch-konstruktiver) Zusammenhang zwischen Hauptgebäude und Tiefgarage |
Hauptgebäude | Tiefgarage | ||
| erfüllt | ohne Bedeutung | ohne Bedeutung | Genehmigungsfreistellung nach Art. 64 Bay BO | privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit | ||
| nicht erfüllt | <= 1000 m² | ohne Bedeutung | vereinfachtes Genehmigungs-verfahren nach Art. 73 BayBO | privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit | ||
| > 1000 m² | nur o.g. rechtlicher, kein statisch-konstruktiver Zusammenhang | bauaufsichtliches Genehmigungs-verfahren nach Art. 72 BayBO | Ermäßigungs- möglichkeit nach § 1 Abs. 3 BauVorlV: d.h. i.d.R. nur privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen |
hoheitliche Prüfung 2) | ||
| statisch-konstruktiver Zusammenhang | hoheitliche Prüfung 2) | |||||
| weder statisch-konstruktiver noch o.g. rechtlicher Zusammenhang | Wahlrecht des Bauherrn | bauaufsichtliches Genehmigungs-verfahren (Art. 72) für die Gesamtanlage | Ermäßigungs- möglichkeit nach § 1 Abs. 3 BauVorlV: d.h. i.d.R. nur privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen |
hoheitliche Prüfung 2) | ||
| vereinfachtes Genehmigungs- verfahren (Art. 73) für das Hauptgebäude, aber bauauf-sichtliches Genehmigungs-verfahren (Art. 72) für die Tiefgarage | privatrechtl. Bescheinigung 1) durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit |
hoheitliche Prüfung 2) | ||||
1) Bescheinigung i.S.d. Art. 69 Abs. 4 BayBO
2) i.d.R. durch einen Prüfingenieur für Baustatik oder ein Prüfamt für Baustatik




